Tag & Nacht

Die Richter des Staatsrats haben in einem Eilverfahren die Ausdehnung des Gesundheitspasses auf Kultur- und Freizeiteinrichtungen und Veranstaltungsorte ab 50 Plätzen nicht ausgesetzt.

Der Staatsrat wurde mit mehreren Aussetzungsanträgen im Eilverfahren gegen das Dekret des Premierministers vom 19. Juli 2021 befasst.

Mit diesem Dekret wurde die Pflicht zur Vorlage eines Gesundheitspasses auf Kultur- und Freizeiteinrichtungen ab 50 Personen ausgeweitet, und zwar ab Mittwoch, dem 21. Juli.

Eine gerechtfertigte und vorübergehende Maßnahme
Der Richter im Eilverfahren war der Ansicht, dass der Premierminister die Befugnis hatte, diese Entscheidung zu treffen. Diese Entscheidung fällt in den Rahmen des Gesetzes vom 31. Mai 2021 über die Umsetzung des Ausstiegs aus der Gesundheitskrise.

Letzteres erlaubt dem Premierminister, polizeiliche Maßnahmen für das gesamte Territorium zu ergreifen, wenn die geltenden Gesetze es nicht erlauben, auf die Dringlichkeit der Situation zu reagieren.

Aufgrund der Umstände eines starken Anstiegs der Epidemie und in Erwartung eines neuen Gesetzes hielt der Richter im Eilverfahren die Ausweitung des Gesundheitspasses aufrecht. Er hält es für gerechtfertigt, diese Ausweitung als Reaktion auf die Ausbreitung der Delta-Variante sofort in Kraft zu setzen.

Das am vergangenen Wochenende beschlossene künftige Gesetz zur Bewältigung der Gesundheitskrise dürfte dieses Dekret bald außer Kraft setzen. Es ist daher nur für wenige Tage in Kraft.


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