Tag & Nacht

Die französische Wettbewerbsbehörde stellte fest, dass Google seiner Verpflichtung, dem geforderten Schutz von Urheberrechten nicht nachgekommen sei. Sie gab daher am Dienstag bekannt, dass sie gegen den amerikanischen Riesen eine Geldstrafe von 500 Millionen Euro verhängt hat.

Es ist die größte Geldstrafe, die je von der französischen Wettbewerbsbehörde aus diesem Grund verhängt wurde. Am Dienstag, dem 13. Juli, verhängte die französische Wettbewerbsbehörde ein Bußgeld in Höhe von 500 Millionen Euro gegen Google, weil das Unternehmen es versäumt hatte, „in gutem Glauben“ mit Presseverlegern über die Anwendung von Leistungsschutzrechten zu verhandeln, d.h. über die Vergütung, die den Verlegern für die Wiedergabe ihrer Inhalte zusteht.

Die Wettbewerbsbehörde ordnete außerdem an, dass Google den Verlagen und Nachrichtenagenturen „ein Vergütungsangebot für die aktuellen Nutzungen ihrer geschützten Inhalte“ unterbreitet, unter Androhung einer „Geldstrafe von bis zu 900.000 Euro pro Tag der Verzögerung“.

„Wir sind sehr enttäuscht von dieser Entscheidung“

„Wir sind sehr enttäuscht von dieser Entscheidung, da wir während der gesamten Verhandlungszeit in gutem Glauben gehandelt haben. Diese Geldstrafe spiegelt weder die Bemühungen noch die Realität der Nutzung von Nachrichteninhalten auf unserer Plattform wider“, reagierte ein Google-Sprecher gegenüber der Agentur AFP.

„Diese Entscheidung bezieht sich in erster Linie auf Verhandlungen, die zwischen Mai und September 2020 stattgefunden haben. Seitdem haben wir weiter mit Verlegern und Nachrichtenagenturen zusammengearbeitet, um eine gemeinsame Basis zu finden“, so Google in der Reaktion.

Im April 2020 wurde Google von der französischen Wettbewerbsbehörde aufgefordert, dreimonatige Verhandlungen mit Presseverlegern und Nachrichtenagenturen wie AFP über Urheberrechte aufzunehmen. Aber die Presseverleger und AFP hatten die Angelegenheit im September 2020 wieder an die Wettbewerbsbehörde weitergeleitet, da sie der Meinung waren, dass Google seine Verpflichtungen nicht einhält.

Die Behörde kritisierte insbesondere, dass Google den Verlagen und Nachrichtenagenturen nicht „die Informationen zur Verfügung stellt, die für eine transparente Bewertung der fälligen Vergütung erforderlich sind“.

Google habe sich darauf beschränkt, Angaben zu den „direkten Werbeeinnahmen“ des Suchmaschinendienstes zu machen, „unter Ausschluss aller Einnahmen, insbesondere der indirekten Einnahmen, die mit der Nutzung dieser Inhalte verbunden sind“, so die Behörde.


Du möchtest immer die neuesten Nachrichten aus Frankreich?
Abonniere einfach den Newsletter unserer Chefredaktion!