Tag & Nacht

Der Senat hat am Donnerstag, den 21. Januar, ein Gesetz zum Schutz des sensorischen Erbes auf dem Lande verabschiedet. Damit soll verhindert werden, dass Lärm und Gerüche zu einer Quelle von Konflikten zwischen Nachbarn werden.

Auslaufende Gülle, Hofgesang, das Muhen der Kühe, so viele Geräusche und Gerüche der französischen Landschaft – die ab heute gesetzlich geschützt sind. Sie sind Teil des so genannten „sensorischen Erbes“. Unter den Bürgern, die von France 3-Journalisten befragt wurden, sind die Reaktionen gemischt. „Es stimmt, dass es störend sein kann, wenn man sehr nah an seinen Nachbarn dran ist“, sagt ein Passant. „Ich bin froh, dass wir endlich unsere Landschaft, unsere Tiere und unsere Lebensweise schützen“, sagt ein anderer.

Ein „Sieg“ für die Besitzerin des Hahns „Maurice“…
Zu denjenigen, die dieses Gesetz sehnsüchtig erwarteten, gehörte Corinne Fesseau, die Besitzerin des inzwischen berühmten Hahns „Maurice“. Die Bewohnerin von Oléron (Charente-Maritime) war von ihren Nachbarn vor Gericht gezerrt worden. Sie beschwerten sich über die lauten Rufe des Tieres. „Es ist ein Sieg, das heißt, dass dies andere Höfe, andere Hähne unbedingt schützen wird (…). Es ist ein Sieg“, sagte sie vor Journalisten auf France 3, Es schützt jetzt jeden. Der nächste Schritt, um dieses sensorische Erbe endgültig zu schützen, ist die Auflistung aller Geräusche und Gerüche unserer Tiere und unserer Kampagnen, um sie endgültig in das Umweltgesetzbuch aufzunehmen.

Und nicht zu vergessen: Der gallische Hahn wurde schon vor langer Zeit zu Frankreichs Wappentier – was wäre die Grande Nation ohne das „cocorico“?

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