In Frankreich naht der Frühling des Jahres 2026 nicht nur kalendarisch – sondern auch politisch: Am 15. und 22. März finden die kommunalen und interkommunalen Wahlen statt, bei denen Bürgermeister, Gemeinderäte und interkommunale Gremien neu gewählt werden. Doch Millionen wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürger (auch EU-Bürger mit einem Wohnsitz in Frankreich) riskieren, von der Urne ausgeschlossen zu bleiben – nicht aus politischen, sondern aus administrativen Gründen.
Denn wer bis zum 6. Februar 2026 nicht auf einer kommunalen Wahlliste eingetragen ist, darf nicht wählen – selbst dann, wenn alle übrigen Voraussetzungen erfüllt wären.
Eine oft übersehene Hürde: der Eintrag ins Wählerverzeichnis
Der Zugang zum Wahlrecht in Frankreich ist nicht automatisch garantiert, sondern setzt eine eigenständige Einschreibung ins Wählerverzeichnis der jeweiligen Kommune voraus. Zwar sind viele junge Menschen, die am nationalen Bürgerregister teilgenommen haben, bereits vorgemerkt – doch auf einen Automatismus sollten sich Wählerinnen und Wähler nicht verlassen.
Die Fristen zur Einschreibung richten sich nach dem gewählten Verfahren:
- Online über den offiziellen Service der französischen Verwaltung (service-public.gouv.fr) lief die Frist bis einschließlich 4. Februar 2026 – ein einfacher Vorgang, der eine gültige Ausweiskopie und einen aktuellen Nachweis des Wohnsitzes erforderte.
- In der Mairie oder per Post ist die Frist etwas länger: bis einschließlich 6. Februar 2026. Hier muss zusätzlich das Formular Cerfa Nr. 12669*02 eingereicht werden.
Diese Termine sind gesetzlich festgelegt – sechs Wochen vor dem ersten Wahltag – um den Gemeinden ausreichend Zeit zur Prüfung und Validierung der Wählerlisten zu geben.
Wer darf wählen – und unter welchen Bedingungen?
Das aktive Wahlrecht bei den Kommunalwahlen steht allen offen, die
- die französische Staatsangehörigkeit besitzen,
- am 14. März 2026 das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- ihre bürgerlichen Rechte besitzen,
- einen Wohn- oder Steuerbezug zur Kommune nachweisen können.
Auch EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in Frankreich wohnen, können sich einschreiben – jedoch ausschließlich für die Teilnahme an kommunalen Wahlen, nicht an nationalen Abstimmungen.
Besondere Regelungen gelten für Menschen, die erst kürzlich die französische Staatsbürgerschaft erhalten haben, oder deren Wohnsitz sich im Vorfeld der Wahl geändert hat. In solchen Fällen sind Nachmeldungen bis zum 5. März 2026 unter bestimmten Bedingungen möglich – doch auch hier ist rechtzeitige Initiative gefordert.
Verwaltung vor Demokratie? Die politische Relevanz des administrativen Akts
In der Theorie ist das Wahlrecht ein unveräußerlicher Bestandteil demokratischer Teilhabe. In der Praxis jedoch kann ein bürokratisches Versäumnis zur politischen Unsichtbarkeit führen. Bereits in früheren Wahlgängen lag die Zahl der nicht eingeschriebenen, aber eigentlich wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger bei mehreren Millionen.
Gerade in ländlichen Regionen, wo das politische Gewicht einzelner Stimmen höher ausfällt, und in städtischen Brennpunkten, in denen Mobilität oft zu Adresswechseln führt, ist das Risiko besonders groß, dass Stimmen schlichtweg nicht abgegeben werden – nicht aus politischer Apathie, sondern aus mangelnder administrativer Vorbereitung.
Der Soziologe Jean-Yves Dormagen spricht in diesem Zusammenhang von einer „demokratischen Schwundzone“, in der strukturelle Hindernisse – ob fehlende Information, komplizierte Verfahren oder geringe institutionelle Bindung – dazu führen, dass gerade die ohnehin weniger repräsentierten Milieus von der Wahl ausgeschlossen bleiben.
Zwischen Pflicht und Partizipation
Die Kommunalwahlen in Frankreich sind mehr als ein Verwaltungsakt: Sie entscheiden über lokale Infrastrukturprojekte, Schulpolitik, Wohnbau, Umweltmaßnahmen und soziale Dienste. Bürgermeister und Gemeinderäte verfügen über reale Gestaltungsmacht – und damit auch über Einfluss auf den Alltag der Bürgerinnen und Bürger.
Der Eintrag ins Wählerverzeichnis ist somit kein formales Detail, sondern eine Voraussetzung für gelebte Demokratie auf lokaler Ebene. Der Politologe Pascal Perrineau betonte einst: „Die Kommunalwahl ist die direkteste Form bürgerlicher Mitbestimmung – wer sie verpasst, verzichtet auf seine Stimme in der eigenen Nachbarschaft.“
Vor diesem Hintergrund ist die mangelnde Einschreibung nicht nur ein individuelles Versäumnis, sondern ein strukturelles Demokratiedefizit – eines, das sich vermeiden ließe.
Mit dem Ende der Online-Frist am 4. Februar ist der letzte verbleibende Weg nun der Gang zur Mairie – bis zum 6. Februar 2026, spätestens. Danach schließt sich das Fenster der politischen Teilhabe – zumindest bis zum nächsten Zyklus.
Von Andreas Brucker
Abonniere einfach den Newsletter unserer Chefredaktion!









