Tag & Nacht

Gestorben, weil er zu viel gearbeitet hatte. Ein Fahrer einer Reinigungsmaschine war von seinem Arbeitgeber gezwungen worden, bis zu 15 Stunden am Tag zu arbeiten. Dieser wurde nun wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Und der Fall ist noch nicht abgeschlossen.

Er musste mehr als 70 Stunden pro Woche arbeiten. Am Tag seines Todes, Donnerstag, dem 7. Juli 2016, hatte er 14 Stunden lang hintereinander am Steuer seiner Industriekehrmaschine gesessen.

Am Tag seines Todes hatte Christian, so hieß der Angestellte der Firma France Balayage, schon bis sechs Uhr morgens am Flughafen von Beauvais gearbeitet, bevor er sich auf den Weg zu einer Baustelle im Departement Somme machte. Dort sollte er um neun Uhr ankommen. Auf der Fahrt verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und starb. Bei der Autopsie wurden weder Alkohol noch Betäubungsmittel in seinem Blut gefunden. Das Fahrzeug wies keine Mängel auf. Es war also Christians Arbeitsrhythmus, auf den die Ermittler mit dem Finger zeigten. Am Vortag hatte Christian seine Frau angerufen und ihr über seine Arbeitgeber gesagt: „Sie wollen meinen Tod“.

Das Unternehmen und seine Führungskräfte wurden verurteilt
der Chef des Unternehmens, Pierre Léraillé und sein Sohn Nicolas, wurden jetzt vom Strafgericht in Beauvais verurteilt. Der eine zu acht Monaten Haft auf Bewährung, der andere zu 24 Monaten Haft auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung durch vorsätzliche Verletzung einer Sicherheits- oder Sorgfaltspflicht im Rahmen einer Beschäftigung. Außerdem ist es beiden drei Jahre lang untersagt, ein Unternehmen zu führen. Das Unternehmen France Balayage muss eine Geldstrafe von 10.000 EUR zahlen.

Im Februar nächsten Jahres soll über eine Entschädigung der Hinterbliebenen des Opfers entschieden werden. Ihre Anwältin wird versuchen, die Anerkennung eines „unentschuldbaren Fehlverhaltens des Arbeitgebers“ zu erreichen. Dadurch können sie neben den Leistungen, auf die sie nach dem französischen Sozialversicherungsgesetzbuch schon jetzt Anspruch haben, eine zusätzliche Entschädigung erhalten, die aus einer Rente oder einer hohen Einmalzahlung bestehen kann, sowie Schadenersatz, der auch sehr hoch ausfallen kann.

Zur Erinnerung: Die Höchstarbeitszeit in Frankreich beträgt laut Arbeitsgesetzbuch zehn Stunden pro Tag, es kann aber Ausnahmen geben. Man kann diese Obergrenze überschreiten, muss dafür aber die Zustimmung der Arbeitsaufsichtsbehörde einholen. In jedem Fall darf die Obergrenze von 12 Stunden pro Tag bzw. 60 Stunden pro Woche nicht überschritten werden.


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