Tag & Nacht

Die Nationalversammlung hat sich am Donnerstag mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung zu verankern. Der von der Mehrheit unterstützte Vorschlag der Partei La France insoumise muss nun noch vom Senat gebilligt werden.

Wird das Recht auf Schwangerschaftsabbruch bald in die französische Verfassung aufgenommen? Die Nationalversammlung jedenfalls hat sich am Donnerstag, dem 24. November, mit großer Mehrheit für die Aufnahme des Rechts auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch in die Verfassung ausgesprochen und damit einen von der Mehrheit unterstützten Vorschlag der Partei La France insoumise (LFI) angenommen.

Die Abgeordneten nahmen mit 337 zu 32 Stimmen einen Kompromisstext an, in der Hoffnung, so auch die Zustimmung des Senats zu erhalten, die für eine Verfassungsreform unerlässlich ist.

Mit diesem Text zum Schutz des Rechts auf Abtreibung gehe es darum, „sich vor einem Rückschritt zu schützen“, wie er kürzlich in den USA oder anderswo in Europa stattgefunden habe, freut sich die Fraktionsvorsitzende der LFI, Mathilde Panot.

„Es wird eine politische, wirtschaftliche oder religiöse Krise genügen, um die Rechte der Frauen in Frage zu stellen.“ So zitierte mMthilde Panot die Schriftstellerin, Philosophin und Feministin Simone de Beauvoir kurz vor der Abstimmung in der Nationalversammlung.

Die Linke und die Macron-Mehrheit einigten sich am Mittag auf eine gemeinsame Formulierung für die Aufnahme des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch in die Verfassung, und zwar in Artikel 66: „Das Gesetz garantiert Wirksamkeit und gleichen Zugang zum Recht auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch.“

Die LFI-Abgeordnete Mathilde Panot freute sich über einen „historischen Sieg“, den sie den Frauen „in den Vereinigten Staaten, Polen und Ungarn“ widmete.


Du möchtest immer die neuesten Nachrichten aus Frankreich?
Abonniere einfach den Newsletter unserer Chefredaktion!