À la une · 01.11.2024 09:44
Neue Regelungen ab 1. November: Gehaltserhöhungen, Heizkosten und mehr...
Ab dem 1. November gelten in Frankreich einige wichtige Neuerungen, die das tägliche Leben vieler Menschen betreffen. Von einer Erhöhung des Mindestlohns über die Wiedereinführung der Winterreifenpflicht in Bergregionen bis hin zur Preissenkung für...
Ab dem 1. November gelten in Frankreich einige wichtige Neuerungen, die das tägliche Leben vieler Menschen betreffen. Von einer Erhöhung des Mindestlohns über die Wiedereinführung der Winterreifenpflicht in Bergregionen bis hin zur Preissenkung für Gas und Änderungen im Gesundheitssystem – hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick.
1. Mindestlohn um 2 % angehoben
Eine positive Nachricht für Arbeitnehmer in Frankreich: Der Mindestlohn (SMIC) steigt ab dem 1. November um 2 %. Damit liegt er nun bei 1.801,80 Euro brutto im Monat, basierend auf einer 35-Stunden-Woche. Diese Erhöhung, die normalerweise erst zum Jahreswechsel erfolgt, wurde dieses Jahr auf den 1. November vorgezogen. Premierminister Michel Barnier hatte ein Versprechen zu dieser Anpassung in seinem Programm gegeben. Das bedeutet eine neue Berechnung des Stundenlohns: Dieser liegt nun bei 11,88 Euro brutto.
Für das Übersee-Département Mayotte fällt die Anhebung jedoch geringer aus. Hier steigt der Mindestlohn nur auf 8,98 Euro brutto pro Stunde, was monatlich etwa 1.361,97 Euro ergibt. Der niedrigere SMIC in Mayotte spiegelt die spezifischen wirtschaftlichen Herausforderungen dieses Gebiets wider – es ist die ärmste Region Frankreichs und kämpft mit besonderen sozialen und wirtschaftlichen Belastungen.
2. Trêve hivernale: Schutz vor Zwangsräumungen
Am 1. November beginnt auch die sogenannte „Trêve hivernale“, die Winterpause für Zwangsräumungen. Diese Schutzmaßnahme bewahrt Mieter, die ihre Miete nicht zahlen können, vor einer Räumung bis zum 31. März des folgenden Jahres. Ausnahmen gibt es jedoch: Bestimmte Personengruppen, wie Menschen, denen eine alternative Unterbringung angeboten wurde, sowie Hausbesetzer und Ausweisungen nach Fällen häuslicher Gewalt, sind davon ausgenommen.
Mit diesem Schutz soll insbesondere in den kalten Monaten verhindert werden, dass Menschen auf die Straße gesetzt werden. Die „Trêve hivernale“ unterstreicht das französische Engagement für den sozialen Schutz von Mietern.
3. Gaspreise sinken leicht
Ein weiterer Vorteil für viele Haushalte: Die Gaspreise sinken ab November leicht – nach einer Erhöhung von 5,37 % im Oktober ein kleiner Lichtblick. Der durchschnittliche Gaspreis wird um knapp 0,95 % gesenkt, wodurch der Preis pro Megawattstunde von 137,2 Euro auf 135,9 Euro fällt. Die genaue Preisgestaltung hängt davon ab, wofür das Gas verwendet wird: Für Heizzwecke beträgt der Preis nun 0,10932 Euro pro kWh und für das Kochen und Warmwasser 0,13830 Euro pro kWh.
Seit dem Ende der staatlich regulierten Gaspreise im Juli 2023 veröffentlicht die französische Energieaufsichtsbehörde jeden Monat den „Referenzpreis“, um Verbrauchern eine bessere Orientierung für die Wahl ihres Anbieters zu bieten.
4. Generelles Neugeborenen-Screening auf Sichelzellenanämie
Eine bedeutende Entwicklung im Gesundheitssystem betrifft das Neugeborenen-Screening auf Sichelzellenanämie (Drépanocytose). Bislang wurde dieser Test nur für Kinder durchgeführt, deren Eltern aus Regionen mit erhöhtem genetischen Risiko stammen. Ab sofort wird er jedoch auf alle Neugeborenen in Frankreich ausgeweitet.
Diese Maßnahme wurde von der französischen Gesundheitsbehörde empfohlen, da Sichelzellenanämie die häufigste genetische Erkrankung in Frankreich ist. Die frühzeitige Diagnose ermöglicht eine schnellere Behandlung und hilft, Komplikationen zu verhindern. In Überseegebieten wie Guadeloupe, Martinique und Réunion wurde das Screening bereits vor einiger Zeit eingeführt – nun wird es im ganzen Land Pflicht.
5. Erhöhung der privaten Zusatzrenten
Auch für Rentner gibt es Neuigkeiten: Die privaten Zusatzrenten der ehemaligen Angestellten werden um 1,6 % angehoben. Dies betrifft die Rentenbezüge, die über das Agirc-Arrco-System gezahlt werden und typischerweise einen beträchtlichen Teil der Gesamtpension von Privatangestellten ausmachen. Trotz dieser Erhöhung bleibt die Anpassung unter der von der nationalen Statistikbehörde erwarteten Inflationsrate von 2 %. Für eine durchschnittliche Zusatzrente von 800 Euro bedeutet dies eine monatliche Erhöhung um etwa 13 Euro.
Diese Anpassung zeigt, dass selbst moderate Rentenerhöhungen spürbare Auswirkungen haben – gerade in Zeiten, in denen die Lebenshaltungskosten steigen.
6. Winterausrüstungspflicht für Fahrzeuge in Bergregionen
Eine weitere, saisonale Änderung betrifft den Straßenverkehr: Ab dem 1. November müssen Fahrzeuge in bestimmten Regionen Frankreichs mit Winterreifen oder Schneeketten ausgestattet sein. Diese Vorschrift gilt für die Bergregionen in den Alpen, den Pyrenäen, dem Massif Central, dem Jura und den Vogesen. In insgesamt 34 Departements müssen Autofahrer ihre Fahrzeuge bis zum 31. März mit entsprechender Ausrüstung versehen, um die Sicherheit auf verschneiten Straßen zu gewährleisten.
Die neuen Hinweisschilder machen Autofahrer auf die Einfahrt in diese speziellen Zonen aufmerksam. Selbst wenn die Straßen frei von Schnee und Eis sind, sollten Schneeketten oder andere Hilfsmittel im Auto mitgeführt werden – das verhindert nicht nur Bußgelder, sondern sorgt auch für ein sicheres Ankommen.
Mit diesen neuen Regelungen spiegelt Frankreich eine Vielzahl gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Anforderungen wider. Ob höhere Löhne, Schutz vor winterlichen Zwangsräumungen oder Gesundheitsinitiativen für Neugeborene – diese Maßnahmen zielen darauf ab, soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Stabilität in herausfordernden Zeiten zu fördern.