Tag & Nacht

Die Regierung hat am Dienstag, dem 10. Januar, die lang angekündigte Rentenreform vorgestellt. Das gesetzliche Rentenalter wird schrittweise bis auf 64 Jahre im Jahr 2030 angehoben. Die Regierung setzt auch bestehenden Sonderregelungen ein Ende.

Nach monatelangen Diskussionen hat Elisabeth Borne am Dienstag, dem 10. Januar, den Entwurf der Rentenreform vorgestellt, der von der Regierung als „gerecht“ und „sozial fortschrittlich“ bezeichnet wird. Der Text legt das gesetzliche Renteneintrittsalter auf 64 Jahre fest. Ab dem 1. September 2023 wird es um drei Monate pro Geburtsjahr angehoben, um am Ende des Fünfjahreszeitraums im Mai 2027 63 Jahre und drei Monate und 2030 64 Jahre zu erreichen.

Beitragsdauer auf 43 Jahre angehoben
Die Beitragsdauer wird von 42 auf 43 Jahre angehoben. Der Entwurf sieht außerdem das Ende der meisten derzeit bestehenden Sonderregelungen vor und legt die Mindestrente auf 1.193 Euro brutto fest. Die Regierung lockert außerdem die Maßnahme „Verschleiß am Arbeitsplatz“, wobei die Schwelle für den Erhalt von Härtepunkten nach unten korrigiert wird. Die Regelung für „lange Karrieren“ wird beibehalten. Für den öffentlichen Dienst gelten die gleichen Modalitäten wie bisher, die Mitarbeiter muss jedoch zwei Jahre länger Beiträge zahlen.


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