Tag & Nacht

Mit dem Ende des Preisstopps werden die Strompreise in Frankreich um 10% steigen. Angesichts der Inflation wird die Schulanfangszulage für Eltern um 5,6% erhöht.

Jeder Monatsanfang bringt eine Reihe von Veränderungen mit sich. Auch der August ist keine Ausnahme. Kassenbons, Strompreise, Schulanfangszulage – das wird sich ab Dienstag, dem 1. August, ändern.

Kassenbons werden nicht mehr automatisch ausgedruckt.
Um einen Kassenbon zu erhalten, muss man künftig den Händler ausdrücklich darum bitten. Um gegen Papierverschwendung und gefährliche Substanzen in Kassenzetteln vorzugehen, wird der Ausdruck nicht mehr automatisch erfolgen. Jedes Jahr werden 30 Milliarden Kassenbons ausgedruckt, bevor sie weggeworfen werden, schätzt die Website Service-Public.fr.

Ausnahmen von dieser Regel werden jedoch bestehen bleiben. Bei Käufen von langlebigen Gütern wird der Kassenbon, auf dem die Dauer der gesetzlichen Garantie vermerkt ist, weiterhin automatisch ausgedruckt. Auch Belege für stornierte Transaktionen, Belege, die für die Inanspruchnahme eines Produkts oder einer Dienstleistung erforderlich sind, und Belege, die von den Waagen der Einzelhändler oder großen Supermärkte ausgedruckt werden, müssen weiterhin systematisch ausgedruckt werden.

Der Einzelhandel soll auch Lösungen für papierlose Tickets anbieten, die den Kunden per SMS, E-Mail, QR-Code oder au ähnlichen Wegen zugesandt werden. Dies wird jedoch nur mit der Zustimmung des Kunden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) möglich sein. Wenn der Kunde den papierlosen Kassenbon ablehnt und nicht nach dem Papierkassenbon fragt, besteht der einzige Nachweis des Kaufs darin, dass an der Kasse der Betrag der Transaktion angezeigt wird.

Regulierte Stromtarife steigen um 10%.
Die Regierung kündigte bereits im Frühjahr an, dass der gegen die Inflation eingeführte Tarifschild für Strom bis Anfang 2025 schrittweise auslaufen wird. Ab dem 1. August wird der regulierte Stromtarif somit um 10% steigen, da die Energieinflation seit 2021 teilweise aufgeholt wird. Betroffen sind Abonnenten mit einem Zähler mit einer Leistung von bis zu 36 kVA, d. h. alle Haushalte und die meisten Kleinbetriebe.

Die Erhöhung um 10 % ist laut der Commission de régulation de l’énergie, der für die Berechnung der Tarife zuständigen Stelle, das kleinere Übel. Hätte die Regierung den Tarifschild am 1. August vollständig abgeschafft, wäre der Strompreis um ganze 74,5% in die Höhe geschnellt, um sich an die theoretische Entwicklung der Stromtarife anzupassen.

Der Zinssatz des Sparbuchs A bleibt bei 3% und das 18 Monate lang.
Der Zinssatz des Sparbuchs A, der normalerweise so berechnet wird, dass er mit der Inflation Schritt hält, wird am 1. August nicht angehoben. Trotz einer Jahresinflation von 4,5% im Juni, die den Zinssatz des Sparbuchs A gemäß der Berechnungsformel auf über 4% hätte anheben müssen, haben die Regierung und die Bank von Frankreich beschlossen, ihn bei 3% zu belassen. Im Gegenzug wird dieser Zinssatz für achtzehn Monate bis Januar 2025 eingefroren, selbst wenn die Inflation unter 3% sinkt.

Wirtschaftsminister Bruno Le Maire nannte „Gründe des nationalen wirtschaftlichen Interesses“ als Anlass für diese Entscheidung. Dem Wirtschaftsminister zufolge hätte eine Erhöhung des Zinssatzes für das Sparbuch A insbesondere den sozialen Wohnungsbau in Schwierigkeiten gebracht, der mithilfe dieser Anlage finanziert wird. Ein weiterer Grund für diese Entscheidung ist der Wunsch der Regierung, den Konsum zu fördern, um das Wachstum anzukurbeln und das Sparen einzuschränken.

Außerdem rät das Finanzministerium den Franzosen, ihre Ersparnisse auf ein sogenanntes Volkssparbuch umzuschichten. Dieses Sparbuch wird mit 6,1 % verzinst. Der Höchstbetrag für Einlagen auf diesem Sparbuch, das den bescheidensten Haushalten vorbehalten ist, wird laut Service-Public.fr am 1. Oktober von 7.700 Euro auf 10.000 Euro angehoben werden.

Die Schulanfangszulage wird um 5,6% angehoben.
Die Beträge der Schulanfangszulage werden im Vergleich zu den im letzten Jahr gezahlten Beträgen um 5,6% angehoben. Der Höchstbetrag der Zulage wird sich somit in diesem Jahr auf 398,09 Euro für Kinder zwischen 6 und 10 Jahren, 420,05 Euro für Kinder zwischen 11 und 14 Jahren und 434,61 Euro für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren belaufen. Diese Zulage, die sich an einkommensschwache Familien richtet, wird in Mayotte und La Réunion ab dem 1. August ausgezahlt. In Guyana, Martinique, Guadeloupe und dem Mutterland Frankreich wird die Zulage ab dem 16. August ausgezahlt.


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