Tag & Nacht

Der Konzern wird verdächtigt, in den Jahren 2013 und 2014 über eine Tochtergesellschaft mehrere Millionen Euro an terroristische Gruppen, darunter die Organisation Islamischer Staat, gezahlt zu haben.

Das Berufungsgericht in Paris bestätigte am Mittwoch, 18. Mai, die Anklage gegen den Zementkonzern Lafarge wegen „Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten bis 2014 in Syrien.

Der Zementhersteller, der mittlerweile eine Tochtergesellschaft von Holcim ist, wird verdächtigt, in den Jahren 2013 und 2014 mehrere Millionen Euro an terroristische Gruppen, darunter die Organisation Islamischer Staat, gezahlt zu haben. Das Ziel: die Aufrechterhaltung des Betriebs einer Zementfabrik in Syrien, während das Land im Krieg versank.

Entgegen der Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft sprach sich das Berufungsgericht dafür aus, die Anklage gegen Lafarge wegen „Gefährdung des Lebens anderer“ aufrechtzuerhalten, nämlich der ehemaligen syrischen Beschäftigten, die dazu gebracht wurden, ihre Tätigkeit in der Zementfabrik in Jalabiya fortzusetzen, obwohl die Region von zahlreichen Gewalttaten heimgesucht wurde.

Der Konzern hatte im November 2019 vom Berufungsgericht in Paris die Aufhebung seiner Anklage aus dem Jahr 2018 wegen „Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ erwirkt, doch im September 2021 hob der Kassationsgerichtshof die Entscheidung des Berufungsgerichts wieder auf, ebenso entschied er für die Aufrechterhaltung der Anklage gegen den Konzern wegen „Gefährdung des Lebens anderer“.


Du möchtest immer die neuesten Nachrichten aus Frankreich?
Abonniere einfach den Newsletter unserer Chefredaktion!