Zwei von ihnen erhielten Haftstrafen von fünf und sieben Monaten. Das Opfer wurde ins Gesicht geschlagen.
Am Mittwoch, dem 12. Juni, wurden vier ultrarechte Aktivisten in einem Schnellverfahren in Paris für ihre Beteiligung an einer homophoben Aggression verurteilt, die sich in der Nacht von Sonntag auf Montag ereignet hatte. Der Anlass ihrer Feier: der Sieg des Rassemblement National (RN) bei den Europawahlen.
Eine brutale Nacht in Paris
In der Nacht von Sonntag auf Montag griff die Polizei in der Nähe des Jardin du Luxembourg ein. Laut Staatsanwaltschaft schilderte das Opfer, dass es auf dem Heimweg gegen 1:30 Uhr mit homophoben und transphoben Beleidigungen beschimpft wurde. Die Angreifer hatten einen Gürtel und einen Stock bei sich. Ein Zeuge und die Videoüberwachung bestätigten, dass das Opfer mindestens einen Faustschlag ins Gesicht erhielt.
Verurteilung und Strafen
Die beiden Haupttäter, 23 und 20 Jahre alt, wurden wegen Körperverletzung zu fünf und sieben Monaten Haft verurteilt. Das Gericht ordnete ihre sofortige Inhaftierung an, doch sie können beantragen, ihre Strafe mit einer elektronischen Fußfessel abzuleisten. Zwei weitere junge Männer erhielten eine sechsmonatige Bewährungsstrafe wegen „unterlassener Hilfeleistung“.
Das Motiv: Ultrarechte Gesinnung
Während der Vernehmung gaben die vier jungen Männer an, paramilitärische Ziele zu verfolgen und dem Groupe Union Défense (GUD), einem rechtsextremen Studentenverband, sowie dem Rassemblement National anzugehören.
Ein besonders markanter Moment der Verhandlung war die Aussage eines Angeklagten, der sich nach einer Drohung gegenüber den Polizisten mit den Worten „Das war nur ein Scherz“ rechtfertigte.
Prominente Verbindungen
Einer der wegen „unterlassener Hilfeleistung“ Verurteilten ist Gabriel Loustau, 23 Jahre alt, eine bekannte Figur im GUD und Sohn von Axel Loustau, einem ehemaligen RN-Politiker und einstigem Vertrauten von Marine Le Pen. Gabriel Loustau stand bereits am 22. Mai wegen öffentlicher Aufforderung zur Begehung einer Straftat, Todesdrohungen, beleidigender Äußerungen mit diskriminierendem Charakter und Verherrlichung eines Verbrechens vor Gericht. Das Urteil wird am 24. Juni erwartet.
Im Februar wurde Loustau zusammen mit zwei der am Mittwoch Verurteilten während einer Gedenkveranstaltung für den rechtsextremen Schriftsteller Robert Brasillach auf dem Friedhof von Charonne in Paris festgenommen. Die Ermittlungen wurden eingestellt, da keine hinreichenden Beweise vorlagen.
Kontaktverbot
Die vier Verurteilten dürfen drei Jahre lang keinen Kontakt miteinander und zwei Jahre lang keinen Kontakt zum Opfer aufnehmen. Diese Maßnahmen treten sofort in Kraft.
Wie tief müssen Vorurteile und Hass sitzen, um eine solche Tat zu rechtfertigen? Diese Frage stellt sich, wenn man diesen Vorfall betrachtet. Die schnelle Reaktion der Justiz und die verhängten Strafen setzen ein klares Zeichen gegen homophobe Gewalt – und zeigen, dass Hass keinen Platz in unserer Gesellschaft hat.
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