Tag & Nacht




Ein Campingurlaub soll eigentlich der Inbegriff von Freiheit und Erholung sein – Lagerfeuerromantik, das Rauschen der Bäume, das Frühstück im Freien. Doch wenn Flammen plötzlich Zelte, Wohnwagen oder Bungalows verschlingen, wird aus der Idylle schnell ein Albtraum. Was bleibt, ist ein Scherbenhaufen: verbrannte Habseligkeiten, der Schock und die bange Frage – wer hilft jetzt?

Die Brandursache ist entscheidend – und wer dafür haftet

Ein Feuer auf einem Campingplatz hat meist erstmal eine unbekannte Ursache. Ein technischer Defekt? Ein vergessener Grill? Oder gar Brandstiftung? Die Klärung dieser Frage ist essenziell – denn davon hängt ab, wer zur Kasse gebeten wird.

Mieter oder Urlauber sollten so schnell wie möglich ihre eigene Versicherung informieren – idealerweise eine Hausratversicherung mit „Villégiature“-Klausel, also einem Zusatz für Urlaubsaufenthalte. Auch manche Kreditkarten beinhalten eine Reiseschutzversicherung, die bei Katastrophen greift. Ein prüfender Blick in die eigenen Policen kann hier Gold wert sein.

Zwischen Bürokratie und Hoffnung: Erste Schritte nach dem Feuer

Die wichtigste Regel nach einem Campingbrand? Nicht den Kopf in den Sand stecken. Es gilt, systematisch vorzugehen:

  1. Den Schaden melden – innerhalb von fünf Werktagen bei der eigenen Versicherung.
  2. Polizei informieren – insbesondere bei Verdacht auf Brandstiftung.
  3. Verlustdokumentation anfertigen – mit Fotos, Rechnungen und allem, was die Existenz zerstörter Gegenstände belegt.
  4. Gutachten unterstützen – wenn ein Versicherungs-Gutachter kommt, ist Kooperation gefragt.

Auch die CIVI, also die staatliche Kommission für Verbrechensopfer, kann in bestimmten Fällen helfen – zum Beispiel, wenn das Feuer vorsätzlich gelegt wurde. Klingt trocken, ist aber wichtig.

Wenn Versicherungen sich zieren

Nicht jede Versicherung zahlt ohne Wenn und Aber. Die Ansprüche müssen genau zum Vertrag passen. Und gerade bei alten Policen kann es vorkommen, dass der Campingurlaub schlicht nicht mitversichert ist. Deshalb: Frühzeitig alles checken – am besten schon vor der Abreise.

Und was ist mit dem Campingplatzbetreiber? Der muss eine Haftpflichtversicherung haben, die bei Versäumnissen – etwa mangelnden Brandschutzvorkehrungen – greift. Doch auch hier gilt: nur wenn eine Mitschuld nachweisbar ist.

Ein Beispiel aus Argelès-sur-Mer zeigt, wie zäh so ein Prozess sein kann: Eine Familie erhielt erst ein Jahr nach dem Brand 12.000 Euro – mithilfe von Medienunterstützung. Muss man erst ins Radio, um sein Geld zu bekommen?

Wenn der Brand (offiziell) keine Katastrophe ist

Ein interessanter Fall: Die Großbrände in der Gironde im Sommer 2022 – medial groß, politisch präsent. Und doch: Kein offizieller Katastrophenstatus. Warum? Weil die Feuer teils durch Menschen verursacht wurden. Ohne diesen Status greifen aber nicht die automatischen Hilfen des französischen Naturkatastrophenfonds.

Absurd? Vielleicht. Aber Realität.

Besser vorbeugen als löschen

Was also tun, damit der Urlaub nicht in Flammen endet? Eine Checkliste:

  • Versicherung prüfen – insbesondere auf Klauseln für Urlaubsunterkünfte.
  • Nachweise sammeln – Kaufbelege, Fotos, Notizen.
  • Sicherheitsregeln beachten – kein Grill im Vorzelt, kein offenes Feuer im Wald.
  • Augen auf – auch mal die Nachbarn ansprechen, wenn etwas nicht koscher wirkt.

Solche Maßnahmen kosten wenig – und können im Fall der Fälle den Unterschied machen zwischen Chaos und Klarheit.

Zwischen Entsetzen und Erkenntnis

Ein Campingbrand reißt Betroffene meist brutal aus ihrer Wohlfühlblase. Doch wer vorbereitet ist, kommt besser durch die Krise. Klar, nicht alles lässt sich regeln – der emotionale Schock, der Verlust von Wohnwagen oder Auto, das Gefühl der Ohnmacht.

Aber was sich regeln lässt, sollte auch geregelt werden. Und dabei helfen eben gute Versicherungen, kühle Köpfe und notfalls auch ein bisschen öffentlicher Druck.

Denn am Ende zählt nicht nur, was verloren ist – sondern was man daraus macht.

Von Daniel Ivers

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