Tag & Nacht






Ein unfassbares Verbrechen, das viele Fragen aufwirft: Ein 57-jähriger Mann, der bereits 2003 wegen Mordes an seiner Ehefrau verurteilt wurde, hat erneut eine schreckliche Tat begangen. Trotz einer kürzlichen Bewährungsstrafe und einer gerichtlichen Verfügung, sich von seiner Ex-Partnerin fernzuhalten, griff er sie an, sperrte sie ein und vergewaltigte sie. Wie konnte das passieren?

Verzweifelte Schreie vom Balkon

Am 27. Februar 2025 wurde eine 50-jährige Frau in ihrer eigenen Wohnung in der Cité Gardin, einem Viertel im Zentrum von Caen, brutal angegriffen. Ihr Ex-Partner drang in ihr Zuhause ein, hielt sie gegen ihren Willen fest und vergewaltigte sie.

In einem Moment purer Verzweiflung gelang es ihr, auf den Balkon zu flüchten und um Hilfe zu schreien. Ihre lauten Hilferufe alarmierten die Nachbarschaft – ein mutiger Akt, der vermutlich Schlimmeres verhinderte.

Als die Polizei eintraf, war der Täter bereits auf der Flucht. Dennoch wurde er wenige Stunden später gefasst.

Ein Mörder, der nie wirklich aufgehört hat zu töten

Der Fall nahm eine noch erschreckendere Wendung, als bekannt wurde, wer der Täter ist: ein Mann mit einer gewalttätigen Vergangenheit, der bereits für einen brutalen Mord an einer früheren Partnerin verurteilt wurde.

Im Jahr 2003 tötete er seine Ehefrau Fatima El Madhouti in Besançon – mit 45 Messerstichen. Das Verbrechen geschah während eines Termins in einer sozialen Einrichtung, in Anwesenheit einer Sozialarbeiterin und eines Erziehers. Die gemeinsame einjährige Tochter musste die grausame Tat mit ansehen.

Nach der Bluttat floh er und versteckte sich bei Freunden, stellte sich aber drei Tage später der Polizei. Vor Gericht versuchte er, sich mit einer „vorübergehenden geistigen Umnachtung“ herauszureden – eine Strategie, die nur bedingt Erfolg hatte. Das Gericht erkannte seine Schuldfähigkeit an, glaubte ihm aber, dass es sich nicht um einen geplanten Mord handelte. Er erhielt 20 Jahre Haft – zehn Jahre weniger, als die Anklage gefordert hatte.

Nach 14 Jahren kam er wieder frei.

Ein vorhersehbares Drama?

Nach seiner Entlassung baute er sich in der Normandie ein neues Leben auf – oder zumindest versuchte er es. Doch die alten Muster wiederholten sich. Auch in seiner neuen Beziehung kam es zu häuslicher Gewalt, und als die Frau sich trennen wollte, bedrohte er sie mit dem Tod.

Das Gericht verurteilte ihn erst vor zwei Wochen zu einer Bewährungsstrafe und verhängte eine Kontaktsperre. Außerdem wurde seiner Ex-Partnerin ein „Telefon mit erhöhter Gefahrenerkennung“ ausgehändigt – ein spezielles Notfallgerät, mit dem Opfer von Gewalt sofort Hilfe rufen können. Doch an dem verhängnisvollen Tag hatte sie es offenbar nicht griffbereit.

Eine Frage, die bleibt: Hätte der Angriff verhindert werden können?

Nachdem der Täter am 1. März verhaftet wurde, leitete die Justiz ein Verfahren wegen Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und schwerer Körperverletzung ein. Doch ein bitterer Beigeschmack bleibt.

Wie kann es sein, dass ein Mann, der bereits eine Frau bestialisch ermordet hat, sich erneut als Gefahr für eine Partnerin erweist? Warum konnte er nach einer bloßen Bewährungsstrafe und einer einfachen Kontaktverbotsverfügung so leicht zuschlagen?

Dieser Fall ist mehr als nur ein Einzelfall – er zeigt auf erschreckende Weise, dass der Schutz von Frauen vor gewalttätigen Partnern noch immer lückenhaft ist. Und das kurz vor dem Weltfrauentag. Wie viele solcher Tragödien müssen noch passieren, bevor sich wirklich etwas ändert?

Catherine H.

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