Tag & Nacht

In den letzten Tagen haben zwei neue Entscheidungen die Diskussion um die Errichtung von Windkraftanlagen neu angeheizt. Zum einen hat das Verteidigungsministerium beschlossen, den zulässigen Abstand zwischen einer Windkraftanlage und einem militärischen Radar zu erhöhen. Und auf der anderen Seite hat der Senat einem Änderungsantrag zugestimmt, der Bürgermeistern ein Vetorecht bei Installationsentscheidungen einräumen könnte.

Während sich die Regierung das Ziel gesetzt hat, die Anzahl der Onshore-Windparks innerhalb von sieben Jahren zu verdoppeln, scheinen diesem Ehrgeiz zwei neue Hindernisse im Weg zu stehen.

Das erste kam am 18. Juni vom Ministerium der Streitkräfte in Form einer neuen Einschränkung bei der Genehmigung der Installation von Windkraftanlagen. Letztere mussten bisher in mehr als 30 Kilometern Entfernung von militärischen Radaren aufgestellt werden. Fortan soll der Abstand 70 Kilometer betragen, um zu vermeiden, so das Ministerium, dass die Windräder die Radarsignale nicht stören. Das verringert den verfügbaren Platz für neue Anlagen deutlich.

Neue Anlagen werden also einer Genehmigung des Verteidigungsministerium unterworfen, das „die Durchführbarkeit des Projekts im Hinblick auf auf dem Radar verursachte Störungen sowie die Anforderungen der nationalen Sicherheit“ untersuchen wird, heißt es in einem Dokument des Ministeriums.

Der erklärte Willen des Umweltministeriums, die erneuerbaren Energien auszubauen, war für das Ministerium der Streitkräfte wichtig genug. Das Büro des Premierministers wies gegenüber Franceinfo darauf hin, dass eine „Überprüfung in sechs Monaten geplant ist, um die Anzahl der von dieser neuen Regelung betroffenen Windparkprojekte festzustellen“, wobei auch festgestellt wurde, dass eine Änderung der Regeln erwogen werden könne.

Veto der Bürgermeister
Zweites Hindernis für den Ausbau der Windenergie: Am 18. Juni beschloss der Senat eine Änderung des Gesetzentwurfs für Klima und Resilienz. Sie gibt den Bürgermeistern die Möglichkeit eines Vetorechts gegen eine Windkraftanlage, nach einer Beratung des Gemeinderats, aber auch die Möglichkeit eines lokalen Referendums. Obwohl vom Senat gebilligt, wird diese Maßnahme allerdings erst verbindlich, wenn der Gesetzentwurf erneut von der Nationalversammlung bestätigt wird.

Obligatorische Untersuchung der Auswirkungen
Schon seit einigen Monaten spricht sich sich die Umweltministerin gegen eine „anarchische“ Implantation von Windkraftanlagen aus. In einer Pressekonferenz am 28. Mai erklärte sie, dass die Projekte „alle Gegenstand einer zu genehmigenden Auswirkungsstudie sein müssen, einschließlich einer Landschaftsauswirkungsstudie, die drei Ziele erfüllt: die Landschaft zu erhalten, das Projekt gegebenenfalls im Sinne der Landschaftsqualität und einer Reduzierung der Auswirkungen weiterzuentwickeln, sowie die Öffentlichkeit zu informieren“.

Eine Studie des Instituts für Strahlenschutz und Reaktorsicherheit zeigt allerdings auf, dass 82% der Franzosen die Windenergie als Energiequelle befürworten.

Eine andere Kontroverse wurde von einem Artikel, der in Le Figaro veröffentlicht wurde, angeheizt. Der Autor des Artikels meinte, es sei „höchste Zeit, diesen Betrug anzuprangern (…) Die Windenergie verschmutzt die Natur ernsthaft und zerstört das natürliche Erbe Frankreichs“. Was Umweltministerin Barbara Pompili als „eine Hysterisierung der Debatten, die weder unserer Zukunft noch der Sache der Verteidiger des Erbes, zu denen ich gehöre, dient“ bezeichnete.


Du möchtest immer die neuesten Nachrichten aus Frankreich?
Abonniere einfach den Newsletter unserer Chefredaktion!