Tag & Nacht

Fast 300 Gemeinden im warmen Südwesten Frankreichs sind von der Verpflichtung betroffen, dass dort Autofahrer ab dem 1. November Winterausrüstung besitzen müssen. Werkstätten raten den Verkehrsteilnehmern, sich so früh wie möglich auszurüsten, um einen grossen Ansturm in den letzten Tagen zu vermeiden.

Winterreifen oder Schneeketten… Diese Ausrüstungsgegenstände sind ab dem 1. November in mehreren hundert Gemeinden in Okzitanien Pflicht. Diese im sogenannten Berggesetz vorgesehene Maßnahme soll nun nach einem Jahr der Aufklärung durch die Ordnungskräfte strikt durchgesetzt werden. Mindestens eine Art dieser Winterausrüstungen muss von allen Fahrzeugen, die in diesen Gebieten unterwegs sind, mitgeführt werden.

Die Autowerkstätten versuchen mit Marketingmaßnahmen und Sonderangeboten, Kunden anzulocken, aber diese Versuche laufen bisher meist ins Leere: „Im Moment verkaufen wir nichts, trotz all unserer Kommunikation rund um das Gesetz, das zur Anwendung kommen wird“. Die Zeitung Dépêche du Midi befragte Werkstätten und die sind sich einig, dass es besser ist, vorausschauend zu handeln, als „sich im letzten Moment zu entscheiden“.

„Sobald die ersten Schneeflocken fallen, werden sie alle kommen“

Das gute Wetter und die wirtschaftliche Lage spielen eine große Rolle: Wegen der Benzinkrise und der warmen Temperaturen denken die Kunden nicht über Winterreifen oder Schneeketten nach.

Das Gesetz von 2021 betrifft 48 französische Departements, allein im Südwesten sind es mit insgesamt fast 300 Gemeinden mehr als die Hälfte der Departements, die ganz oder teilweise von der Winterreifenpflicht betroffen sind.

Achtung: Auch für den Besuch vieler Küstenorte im Hinterland von Nizza und Menton an der Côte d’Azur sind ab dem 1. November Winterreifen oder das Mitführen von Schneeketten vorgeschrieben! Das gilt auch für Urlauber und Touristen aus dem Ausland.

Autofahrer, die ab dem 1. November in den betroffenen Gemeinden unterwegs sind und nicht über die notwendige Ausrüstung verfügen, müssen mit einer pauschalen Geldstrafe von 135 Euro und sogar einer möglichen Stilllegung ihres Fahrzeugs rechnen.


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