Tag & Nacht

Winterreifen oder Schneeketten: Sich nicht an die Vorschriften zu halten, kann sehr teuer werden. Die Autoversicherungen in Frankreich haben das Recht, bei einem Unfall die Kosten nicht zu übernehmen.

Die Zeitung La Dépêche du Midi stellte die Frage: Was riskiert man versicherungstechnisch, wenn man diesen Winter in den Bergen ohne die vorgeschriebene Winterausrüstung an seinem Fahrzeug einen Verkehrsunfall hat?

Aus Sicht der Versicherungen ist die Sache klar. Wenn ein Versicherter nicht über die richtige Ausrüstung verfügt und dadurch einen Unfall oder einen Schaden verursacht, hat die Versicherung das Recht, die Kostenübernahme zu verweigern. Im sinne des Gesetzes, ist der Fahrer in einem solchen Fall im Unrecht und die Versicherer haben daher das Recht, weder die Pannenhilfe noch die Kosten des Schadens zu übernehmen.

Und das heißt, dass neben der Pannenhilfe, mechanische Schäden oder Schäden an der Karosserie und weitere Selbst- und Drittschäden nicht erstattet werden!

Abgesehen von einem Bußgeld von 135 € und dem Risiko, dass sein Fahrzeug stillgelegt wird, bringt sich der Fahrer, die Fahrerin auch finanziell in grosse Gefahr, wenn das Fahrzeug nicht den Regeln des Gesetzes gemäss ausgestattet ist. Klar ist, dass die Übernahme der Kosten für Hilfeleistung und Schäden bei Eis und Schnee in den Bergen für die Versicherten keine zusätzlichen Kosten verursacht. Sie ist in allen Versicherungsverträgen enthalten, solange man sich an das Gesetz hält.

Fachleute weisen ausserdem darauf hin, dass es auch die mangelnde Erfahrung vieler Verkehrsteilnehmer auf verschneiten Straßen Probleme bereitet. Wer nicht an die besonderen winterlichen Straßenverhältnisse gewöhnt ist, kann in Schwierigkeiten kommen, aber eine mangelhafte Ausrüstung des Fahrzeugs führt zu einem noch viel höheren Gefahren- und Risikoniveau.


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