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Mehrere Bestimmungen treten ab heute in Kraft. So beginnt zum Beispiel die Winterschonfrist für säumige Mieter.

Ein „Heizölscheck“ in Höhe von 100 bis 200 Euro wird im November an die einkommensschwächsten Haushalte, die mit Heizöl heizen, ausgezahlt. Und der Rabatt von 30 Cent an der Zapfsäule wird bis zum 15. November verlängert. Einige Rentner werden eine Erhöhung ihrer Rente erhalten. Hier die wichtigsten Änderungen, die ab dem 1. November gelten.

Zusatzrenten werden angehoben
Die Zusatzrenten, die von Agirc-Arrco ausgezahlt werden, steigen ab dem 1. November um 5,12 %. Der jährliche Betrag der Zusatzrente wird berechnet, indem die Anzahl der im Laufe seines Berufslebens erworbenen Punkte mit dem aktuellen Wert des Punktes multipliziert wird. Der Berechnungswert eines Rentenpunktes steigt von 1,2841 Euro auf 1,3498. Insgesamt werden 13 Millionen Rentner von dieser Aufwertung profitieren.

Die an Alleinerziehende gezahlte Beihilfe steigt
Es handelt sich um eine Beihilfe, die an Alleinerziehende gezahlt wird, die ein oder mehrere Kinder ohne Unterhaltszahlungen allein erziehen. Die Zulage für Familienunterstützung (ASF) oder „Mindestunterhalt“ wird ab November um 50% angehoben. Sie steigt damit von 122,93 Euro auf 184,41 Euro pro Monat und Kind. Diese Leistung, die fast 800.000 Familien betrifft, wird von der Kindergeldkasse (Caisse d’allocations familiales, CAF) oder der Mutualité sociale agricole (MSA) ausgezahlt. Die Erhöhung wird automatisch mit der Auszahlung im Dezember wirksam.

Rund 1,6 Millionen Haushalte werden einen „Heizölscheck“ erhalten
Etwa 1,6 Millionen Haushalte erhalten ab dem 8. November einen „Heizölscheck“ in Höhe von 100 oder 200 Euro, je nach Einkommen. Beispielsweise wird eine alleinstehende Person mit einem Mindestlohn und mindestens einem unterhaltsberechtigten Kind 200 Euro erhalten, so die Website Service-public.fr. Eine Person mit zwei unterhaltsberechtigten Kindern, die etwa 3.000 Euro netto im Monat verdient, erhält einen Scheck über 100 Euro. Auf der Website Chequeenergie.gouv.fr wird ein Simulator eingerichtet, mit dem man seine Berechtigung testen kann.

Haushalte, die bereits einen herkömmlichen Energiecheck erhalten haben, werden den Heizölscheck bis Ende November automatisch erhalten. Die anderen berechtigten Haushalte müssen einen Online-Antrag auf einer Plattform stellen, die am 8. November eröffnet wird. Außerdem wird es möglich sein, den Scheck mit dem außerordentlichen Energiescheck in Höhe von 100 bis 200 Euro, der für Ende des Jahres vorgesehen ist, sowie mit dem klassischen Energiescheck, der jedes Jahr im Frühjahr ausgezahlt wird, zu kumulieren. Haushalte, die ihren Heizöltank bereits gefüllt haben, können diese Unterstützung nutzen, um andere Energierechnungen (Gas, Strom usw.) zu bezahlen.

Der Tankrabatt von 30 Cent wird bis Mitte November verlängert
Sein Rabatt sollte eigentlich am 1. November deutlich sinken. Jetzt wurde der Rabatt von 30 Cent pro Liter Kraftstoff schließlich um zwei Wochen bis zum 15. November verlängert. Danach wird er bis zum 31. Dezember auf 10 Cent sinken. Der Rabatt von 20 Cent, der an Tankstellen der TotalEnergies-Gruppe gilt, wird ebenfalls bis zum 15. November verlängert.

Die „Reparierbarkeitsindex“ wird ausgeweitet
Der Reparierbarkeitsindex, der die Verschwendung bekämpfen soll, indem er den Kauf von Produkten fördert, die besser repariert werden können, wird ab dem 4. November auf neue Geräte ausgeweitet. Der Index gilt nun auch für Toplader-Waschmaschinen, Geschirrspüler, Hochdruckreiniger, kabelgebundene und kabellose Staubsauger und Saugroboter. Sie galt bereits für Frontlader-Waschmaschinen, Fernsehgeräte, Smartphones, Laptops und Rasenmäher. Der Index, der im Januar 2021 eingeführt wurde, besteht aus Noten von 0 bis 10, mit denen erkennbar wird, ob ein Produkt reparierbar, schwer reparierbar oder nicht reparierbar ist. Je höher die Note, desto besser ist das Gerät reparierbar.

Winterschonfrist für Mieter
Die Winterschonfrist beginnt am 1. November und dauert bis zum 31. März 2023. Während dieser Zeit werden die Verfahren zur Räumung eines Mieters, der seine Miete nicht bezahlt, ausgesetzt. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von diesem Grundsatz. Beispielsweise gilt die Schonfrist nicht, wenn der Mieter bereits eine auf seine Bedürfnisse zugeschnittene alternative Unterkunft hat. Die Winterschonfrist verbietet außerdem die Unterbrechung der Strom- und Gasversorgung, so die Website Service-public.fr.

Winterreifen werden in den Bergen zur Pflicht
Autofahrer müssen sich angesichts des nahenden Winters entsprechend ausrüsten. Ab dem 1. November und bis zum 31. März 2023 werden Schneereifen Pflicht, um in bestimmten Gebieten der Alpen, Korsikas, des Zentralmassivs, des Jura, der Pyrenäen und der Vogesen zu fahren. Es obliegt den jeweiligen Präfekten, über Erlasse festzulegen, welche Gemeinden und Straßen von der Pflicht betroffen sind.

Vorerst wird eine Nichteinhaltung der Pflicht jedoch nicht bestraft. Die Regierung möchte noch bis zum Ende des Jahres eine gewisse Toleranz walten lassen. „Zum jetzigen Zeitpunkt und mindestens bis Ende 2022 wird es daher keine Sanktionen geben“, erklärte das Verkehrsministerium gegenüber Franceinfo. Die Ordnungskräfte sollen jedoch bei Kontrollen Aufklärungsarbeit leisten.


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