Tag & Nacht

Ende Januar wurde in Frankreich und Belgien ein Netzwerk ausgehoben, das mit Waffen, die mit dem 3D-Drucker hergestellt wurden, handelte. Das in den USA entstandene Phänomen beginnt, sich auch in Frankreich zu verbreiten, was bei den Behörden große Besorgnis hervorruft.

Es ist eine Premiere in Frankreich: Die Behörden haben einen Ring zerschlagen, der mit Waffen handelte, die mit 3D-Druckern hergestellt wurden. 14 Personen wurden vergangene Woche in Frankreich und Belgien festgenommen. Vorausgegangen waren fast einjährige Ermittlungen, die von Marseille aus gesteuert und Gendarmerie-Beamten anvertraut wurden, die auf die Bekämpfung der digitalen Kriminalität spezialisiert sind. Die selbstgebauten und nicht angemeldeten Plastikwaffen wurden über das Internet weiterverkauft.

Das Phänomen, das vor etwa zehn Jahren in den USA entstand und dort von der Pro-Waffen-Lobby gefördert wurde, beginnt sich auch in Frankreich zu etablieren: eine Veränderung des Waffenhandels, die den Behörden große Sorgen bereitet. Und das aus gutem Grund: Auch wenn sie fast wie Plastikspielzeug mit einem Lauf und Metallschrauben aussehen, sind die sieben Waffen, die letzte Woche von französischen „Cyber“-Gendarmen beschlagnahmt wurden, durchaus in der Lage zu töten. „Die Qualität der Waffen ist gut bis sehr gut, zu 95% sehr nahe an den Originalwaffen“, meint Oberst Hervé Pétry, Leiter der nationalen „Cyber“-Einheit. Eine der beschlagnahmten Waffen wurde in einer Garage hergestellt: Man muss nur ein paar hundert Euro in einen 3D-Drucker investieren und das online verfügbare Herstellungsrezept benutzen.

„Was an dieser Untersuchung auffällt, ist, dass man mit einer Investition, die nicht hoch ist, Waffen herstellen kann.“ (Pascal Peresse, von der nationalen Einheit „Cyber“ gegenüber dem Sender Franceinfo).

Eine der Schwierigkeiten bei den Ermittlungen besteht laut Pascal Peresse darin, dass diese Waffen, die über die verschlüsselte Messenger-Software Telegram für rund tausend Euro verkauft wurden, also billiger als eine Kalaschnikow, anschließend als Bausatz in mehreren Paketen verschickt wurden. Vor dem Zusammenbau ist das nicht unbedingt illegal. „Wenn nur ein Teil einer Waffe in Paketen verschickt wird, gibt es nicht unbedingt eine gesetzliche Regelung, die Anwendung findet.“ Noch beunruhigender ist, dass diese Waffen keine Seriennummer haben, sie sind nicht zurückverfolgbar. Sie werden daher auch als „Geisterwaffen“ bezeichnet.


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