Tag & Nacht


Weil er versucht hatte, mithilfe einer Drohne Drogen in die Straßburger Haftanstalt zu schmuggeln, erhält eine Person am Donnerstag ein Jahr Gefängnis ohne Bewährung. Zwei weitere Personen wurden ebenfalls verurteilt.

Eine Person wurde am Donnerstag, dem 10. August, zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilt, weil sie versucht hatte, mithilfe einer Drohne Drogen in die Haftanstalt in Straßburg zu schmuggeln.

Eine zweite Person erhielt neun Monate Gefängnis, davon fünf Monate ohne Bewährung. Eine dritte Person, die gerade erst 18 Jahre alt geworden war, wurde zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Die drei volljährigen Angeklagten wurden am Dienstag, dem 8. August, in der Nähe einer Haftanstalt verhaftet, sie führten eine Drohne und 150 Gramm Cannabis mit sich. Die drei Angeklagten wurden am Donnerstag, dem 10. August, in einem Sofortverfahren vor Gericht gestellt.

Die stellvertretende Staatsanwältin fügte hinzu, dass vier weitere volljährige Personen, die am Mittwoch, dem 9. August, festgenommen worden waren, am Donnerstagabend, dem 10. August, wegen der gleichen Tatbestände ebenfalls der Staatsanwaltschaft vorgeführt wurden. Sie müssen am Freitag, dem 11. August vor dem Richter erscheinen und sitzen bis dahin in Untersuchungshaft.



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