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Donald Trumps Rückkehr ins Weiße Haus sorgt in Europa seit einem Jahr für Unruhe – nicht nur wegen seiner außenpolitischen Rhetorik, sondern wegen konkreter wirtschaftlicher Drohgebärden. Jüngster Zankapfel: der Versuch der USA, Einfluss auf das autonome dänische Territorium Grönland zu nehmen, begleitet von der Androhung massiver Strafzölle auf europäische Produkte. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron fordert nun den Einsatz eines bislang ungenutzten Instruments: das sogenannte „Instrument gegen wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen“ – ein neues, scharfes Schwert in der europäischen Handelspolitik.

Ein geopolitischer Konflikt um Grönland

Was zunächst wie ein bizarrer Rückfall in koloniale Machtpolitik wirkt, hat eine strategische Logik. Grönland ist reich an Bodenschätzen und aufgrund seiner Lage im Nordatlantik für militärische wie wirtschaftliche Interessen bedeutsam. Bereits während seiner ersten Amtszeit hatte Donald Trump versucht, Grönland „zu kaufen“ – ein Vorstoß, der international auf Kopfschütteln stieß, in Washington jedoch nicht ganz ohne Unterstützer blieb. Nun, in seiner zweiten Amtszeit, knüpft er daran an: Sollte Dänemark und die EU nicht zu Verhandlungen bereit sein, sollen europäische Waren mit Strafzöllen belegt werden – zunächst zehn Prozent ab Februar, später bis zu 25 Prozent.

Der Konflikt rührt an die Grundfesten der europäischen Handels- und Außenpolitik. Die Drohung betrifft nicht nur Dänemark, sondern mehrere EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, Frankreich und Italien. Emmanuel Macron sieht darin den Versuch, durch wirtschaftliche Erpressung Einfluss auf die Souveränität eines EU-Mitgliedstaates zu nehmen – und fordert eine entschlossene europäische Antwort.

Ein neues Instrument im Arsenal der EU

Mit dem „Instrument gegen wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen“ (englisch Anti-Coercion Instrument) verfügt die EU seit Ende 2023 über ein rechtliches Mittel, um sich gegen genau solche Formen der Druckausübung zur Wehr zu setzen. Der Mechanismus erlaubt es der Europäischen Kommission, bei nachgewiesener wirtschaftlicher Nötigung Gegenmaßnahmen zu verhängen – von der Einschränkung des Zugangs zu öffentlichen Aufträgen über Einfuhrverbote bis zur gezielten Investitionskontrolle.



Anders als bei klassischen handelspolitischen Maßnahmen geht es nicht um die Reaktion auf protektionistische Politik an sich, sondern um die Verteidigung politischer Souveränität. Ökonomische Maßnahmen eines Drittstaats gelten dann als „Zwang“, wenn sie darauf abzielen, politische Entscheidungen eines EU-Staates zu beeinflussen – sei es im Bereich der Außenpolitik, der innerstaatlichen Ordnung oder der territorialen Integrität.

Die Idee für dieses Instrument entstand ursprünglich im Kontext der Spannungen zwischen Litauen und China: Peking hatte 2021 massive Handelshemmnisse gegen Litauen verhängt, nachdem das baltische Land enge Beziehungen zu Taiwan eingegangen war. Damals musste die EU feststellen, dass sie zwar ein Binnenmarkt mit 450 Millionen Konsumenten ist – aber ohne politisches Instrumentarium zur Verteidigung ihrer Mitglieder gegenüber gezielter ökonomischer Einschüchterung.

Die Hürden der Aktivierung

Obwohl das Instrument bereits seit über zwei Jahren existiert, wurde es bislang nie eingesetzt. Der Grund liegt im komplexen Verfahren und der politischen Sensibilität solcher Maßnahmen. Zwar kann die EU-Kommission ein Verfahren selbst einleiten oder auf Antrag eines Mitgliedstaates tätig werden. Doch für die Verhängung von solchen Gegenmaßnahmen braucht es eine qualifizierte Mehrheit im Rat – mindestens 15 Mitgliedstaaten, die zugleich 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren.

Hinzu kommt eine mehrstufige Prüfung: Zunächst muss festgestellt werden, ob tatsächlich wirtschaftliche Zwangsausübung vorliegt. Danach folgt eine Phase der Mediation, in der die EU versucht, eine einvernehmliche Lösung mit dem betroffenen Drittstaat zu finden. Erst wenn diese scheitert, kann die Kommission konkrete Maßnahmen vorschlagen. Selbst dann haben die Mitgliedstaaten noch die Möglichkeit, die Maßnahmen durch qualifizierte Ablehnung zu stoppen.

Ob Macron mit seinem Vorstoß erfolgreich sein wird, hängt daher maßgeblich von der Haltung der großen Mitgliedstaaten ab – insbesondere Deutschlands, Italiens und Polens. Gerade Berlin hat in der Vergangenheit eine eher zurückhaltende Linie gegenüber amerikanischen Handelsdrohungen verfolgt, um eine Eskalation zu vermeiden.

Der politische Gehalt ökonomischer Macht

Macrons Forderung ist nicht nur eine handelspolitische Reaktion, sondern ein politisches Signal: Die EU müsse endlich lernen, ihre wirtschaftliche Macht strategisch einzusetzen. Mit einem gemeinsamen Binnenmarkt von erheblicher globaler Bedeutung hat die Union durchaus Möglichkeiten, ökonomischen Druck zurückzugeben – wenn sie es denn will.

Die USA sind auf europäischen Absatzmärkten ebenso angewiesen wie Europa auf amerikanische Technologien. Doch während Washington zunehmend bereit ist, diese Abhängigkeiten als Hebel zu nutzen, ringt Brüssel noch mit seiner strategischen Naivität. In der Logik Macrons ist das Instrument gegen wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen ein Schritt zur „geopolitischen Union“, wie sie Kommissionspräsidentin von der Leyen seit Jahren propagiert.

Sollte es nun zum Einsatz kommen, wäre es ein Präzedenzfall. Nicht nur für das Verhältnis zu den USA, sondern für das Selbstverständnis der EU als global handlungsfähiger Akteur. Und es wäre ein klares Signal an andere potenzielle Gegner: Europa ist bereit, sich gegen ökonomischen Druck zur Wehr zu setzen – wenn es sein muss, auch mit den Mitteln, die bislang nur auf dem Papier existieren.

Autor: P. Tiko

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