Fünf Jahre Wartezeit für ein Vergewaltigungsverfahren, acht Jahre bis zur Verhandlung eines Tötungsdelikts – Frankreichs Strafjustiz steht vor einem Kollaps. Am 4. Februar kündigte Justizminister Gérald Darmanin auf RTL zwei Gesetzesinitiativen an, mit denen die Regierung das System tiefgreifend reformieren will. Die Maßnahmen zielen auf eine radikale Verkürzung der Verfahrensdauer und eine Neuordnung der Strafvollstreckung – ein politischer Kraftakt mit ungewissem Ausgang.
5.000 unbearbeitete Strafverfahren: ein System an der Belastungsgrenze
„Wir haben 5.000 anhängige Strafsachen“, erklärte Darmanin offen. Dabei handelt es sich ausschließlich um sehr schwere Straftaten, die in den französischen cours d’assises noch keinen Verhandlungstermin erhalten haben. Die Ursachen sind vielschichtig: chronischer Personalmangel, ineffiziente Abläufe, überlastete Gerichte. Schon 2022 hatte der Conseil supérieur de la magistrature vor einer „strukturellen Krise der Strafjustiz“ gewarnt.
Das Justizministerium will nun mit zwei getrennten Gesetzentwürfen gegensteuern: Der erste, der binnen eines Monats dem Ministerrat vorgelegt werden soll, betrifft die Strafverfahren selbst. Der zweite – mit leicht versetztem Zeitplan – fokussiert sich auf die Strafvollstreckung.
Schnellere Verfahren: Effizienz um jeden Preis?
Im Zentrum der Reform steht das Ziel, die Dauer bis zur Hauptverhandlung in schweren Strafsachen zu halbieren. Dafür sollen Verfahrensabläufe gestrafft und alternative Formen der Strafverfolgung ausgebaut werden. So soll die bislang auf Delikte beschränkte comparution sur reconnaissance préalable de culpabilité (CRPC) – eine Art französisches „plea bargaining“ – künftig auch bei Verbrechen zugelassen werden. Damit könnte die Justiz bei Angeklagten mit Geständnis und Zustimmung der Opfer auf ein vollständiges Verfahren verzichten und im Gegenzug eine reduzierte Strafe aussprechen.
Ein weiteres Element ist die Aufwertung der cours criminelles départementales (CCD), die bisher für mittlere Kriminalität zuständig sind. Sie sollen künftig auch bei Wiederholungstätern oder im Berufungsverfahren urteilen dürfen – bislang ausschließliche Domäne der cours d’assises. Kritiker warnen jedoch vor einem Verlust rechtsstaatlicher Qualität: Die CCD urteilen ohne Geschworene, was bei schwerwiegenden Straftaten als problematisch gilt.
Strafvollzug: weniger Automatismen, mehr richterliches Ermessen
Der zweite Gesetzesvorschlag betrifft den Strafvollzug – einen Bereich, in dem sich politische Symbolik und sachpolitischer Pragmatismus oft widersprechen. So soll die bislang weit verbreitete Möglichkeit eines automatischen Strafnachlasses (aménagement de peine obligatoire) abgeschafft werden. Stattdessen sollen Richter größeren Ermessensspielraum erhalten, um über den Vollzug individuell zu entscheiden.
Auch über sogenannte ultra-kurze Freiheitsstrafen wird erneut diskutiert – ein Konzept, das bereits unter früheren Regierungen aufkam, aber nie systematisch umgesetzt wurde. Dabei handelt es sich um Haftstrafen von wenigen Tagen bis maximal einem Monat, gedacht als schnelle und spürbare Reaktion auf bestimmte Delikte, ohne die Nachteile langer Inhaftierung.
Zudem ist eine Einschränkung von Bewährungsstrafen für Ersttäter vorgesehen – ein Kurswechsel, der auf eine „härtere Linie“ im Umgang mit Kriminalität hindeutet.
Zwischen Rechtsstaat und Sicherheitsversprechen
Die geplanten Reformen greifen tief in das Selbstverständnis der französischen Justiz ein. Während Polizeigewerkschaften und konservative Politiker die Beschleunigung der Verfahren und schärferen Vollzugsvorgaben begrüßen, warnen Anwaltsvereinigungen und Menschenrechtsorganisationen vor einer Aushöhlung prozessualer Garantien. Ein fairer Prozess dürfe nicht dem Effizienzgebot geopfert werden, lautet eine häufige Kritik.
Die Debatte spiegelt ein vertrautes Spannungsfeld wider: Auf der einen Seite der Ruf nach einem reaktionsschnellen, durchsetzungsfähigen Rechtsstaat – auf der anderen die Verteidigung justizieller Grundprinzipien wie dem Recht auf Verteidigung, Mündlichkeit und Öffentlichkeit des Verfahrens. Der Verzicht auf Geschworene, der Ausbau von Vergleichsverfahren und der Druck zu schnellen Urteilen bergen Risiken für die Rechtskultur.
Frankreich steht damit vor einer entscheidenden Weggabelung. Während andere europäische Länder wie Deutschland oder Italien ebenfalls unter überlasteten Justizsystemen leiden, geht Paris mit einem legislativ-prozeduralen Doppelangriff voran – ein Vorhaben, das auch als Testfall für strukturelle Justizmodernisierung in demokratischen Rechtsstaaten gelten kann.
Ob der politische Wille ausreicht, um die strukturellen Blockaden zu lösen, oder ob neue Dysfunktionalitäten entstehen, wird sich erst in der Praxis zeigen. Der bevorstehende Gesetzgebungsprozess dürfte jedenfalls kontrovers verlaufen – und weitreichende Auswirkungen auf den Alltag der französischen Justiz haben.
Autor: P. Tiko
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