Tag & Nacht


Die Auseinandersetzung um PFAS erreicht in Frankreich eine neue politische und juristische Dimension. Am 20. Mai 2026 haben die Umweltorganisationen Générations Futures, Notre Affaire à Tous und Bloom gemeinsam mit sechs Anwohnern belasteter Regionen Klage vor dem Verwaltungsgericht in Paris eingereicht. Ihr Vorwurf: Der französische Staat habe über Jahre hinweg nicht ausreichend gegen die Gefahren der sogenannten „Ewigkeitschemikalien“ gehandelt und damit seine Schutzpflicht gegenüber Bevölkerung und Umwelt verletzt.

PFAS, die Abkürzung für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, umfassen mehrere Tausend künstlich hergestellte Chemikalien. Aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften werden sie seit Jahrzehnten in zahlreichen Industrie- und Konsumprodukten eingesetzt – von Outdoor-Kleidung über Kosmetika bis hin zu Lebensmittelverpackungen. Das Problem: Viele dieser Stoffe bauen sich in der Umwelt praktisch nicht ab. Sie gelangen in Böden, Flüsse und das Grundwasser und können sich im menschlichen Körper anreichern.

Die Kläger argumentieren, dass die Risiken der PFAS seit Langem bekannt seien. Wissenschaftliche Studien bringen bestimmte Verbindungen mit erhöhten Cholesterinwerten, Störungen des Immunsystems, Fruchtbarkeitsproblemen und einigen Krebsarten in Verbindung. Dennoch habe der Staat zu spät und zu zögerlich reagiert. Die Organisationen verlangen daher nicht nur ein Ende der Emissionen, sondern auch eine umfassende Übernahme der Gesundheits- und Sanierungskosten durch die Verursacher.

Tatsächlich hat die französische Regierung in den vergangenen Jahren mehrere Maßnahmen auf den Weg gebracht. Nach einem ersten Aktionsplan im Jahr 2023 folgte 2024 ein ressortübergreifendes Programm zur Überwachung und Reduzierung der Belastung. Mit dem Gesetz vom Februar 2025 wurden schließlich bestimmte PFAS-haltige Produkte verboten. Seit Anfang 2026 dürfen unter anderem zahlreiche Kosmetika, Skiwachse sowie bestimmte Textilien und Schuhe nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Zudem wurde die Kontrolle des Trinkwassers deutlich ausgeweitet.



Den Klägern gehen diese Schritte jedoch nicht weit genug. Sie kritisieren zahlreiche Ausnahmen und Übergangsfristen sowie die weiterhin bestehende Belastung vieler Regionen. Besonders in industriell geprägten Gebieten wurden in den vergangenen Jahren wiederholt erhöhte PFAS-Werte festgestellt, was die Sorge der betroffenen Bevölkerung verstärkt hat.

Der Prozess erinnert in seiner politischen Tragweite an die berühmte Klimaklage „Affaire du siècle“, mit der der französische Staat bereits wegen unzureichender Klimapolitik verurteilt wurde. Auch diesmal geht es um die Frage staatlicher Verantwortung angesichts bekannter Umweltgefahren. Sollte das Gericht eine „carence fautive“ – ein schuldhaftes Versäumnis staatlichen Handelns – feststellen, könnte dies weitreichende Folgen für Umweltpolitik, Industrie und öffentliche Finanzen haben.

Im Kern steht eine grundlegende Frage moderner Umweltpolitik: Wer trägt die Kosten jahrzehntelanger Verschmutzung, wenn Risiken bekannt waren, wirksame Gegenmaßnahmen jedoch erst spät ergriffen wurden? Die Antwort des Gerichts könnte weit über die PFAS-Problematik hinausreichen und neue Maßstäbe für den Umgang des Staates mit langfristigen Umwelt- und Gesundheitsrisiken setzen.

MAB

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