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Alle Artikel · 08.06.2023 08:54

Abhören: Französischer Senat erlaubt die Fernaktivierung von Kameras oder Mikrofonen in Smartphones

Der Gesetzentwurf sieht vor, Ermittlern zu erlauben, die Kameras und Mikrofone der Telefone verdächtiger Personen aus der Ferne zu aktivieren.  Der französische Senat hat am Mittwoch, dem 8. Juni, grünes Licht für eine umstrittene...

Der Gesetzentwurf sieht vor, Ermittlern zu erlauben, die Kameras und Mikrofone der Telefone verdächtiger Personen aus der Ferne zu aktivieren. 

Der französische Senat hat am Mittwoch, dem 8. Juni, grünes Licht für eine umstrittene Bestimmung im Gesetzentwurf des Justizministers Éric Dupond-Moretti gegeben. Dieser Bestimmung wird von der Linken, von Anwälten und Bürgerrechtlern heftig kritisiert. Sie sieht vor, dass Computer und andere vernetzte Geräte, zum Beispiel Smartphones, auch ohne Wissen der Zielpersonen aus der Ferne ausgelöst werden können, und zwar zu zwei verschiedenen Zwecken. Einerseits die Geolokalisierung in Echtzeit bei bestimmten Straftaten. Andererseits sollen Mikrofone und Kameras aktiviert werden, um Ton und Bilder aufzunehmen, was jedoch nur in Fällen von Terrorismus, organisierter Kriminalität und schwerer Verbrechen möglich sein soll.

Die Beobachtungsstelle für Freiheiten und Digitales (OLN) kritisiert einen "Sicherheitswettlauf", der es ermöglicht, jeden vernetzten Gegenstand in einen potenziellen "Spitzel" zu verwandeln. Die Linke versuchte erfolglos, die von ihr als "unverhältnismäßig" eingestuften Bestimmungen ganz oder teilweise streichen zu lassen. Der Grüne Guy Benarroche bemängelt, dies sei "die offene Tür für eine allgemeine Überwachung".

"Solche Techniken werden bereits angewandt", betonte dagegen der Justizminister, aber sie erfordern bisher das Anbringen von Mikrophonen und Kameras, was für die Ermittler mit Risiken verbunden ist. Die neue Bestimmung sei "von wichtigen Garantien umgeben", insbesondere muss ihre Anwendung zuerst von einem Richter genehmigt werden.

Der Senat legte allerdings fest, dass die Möglichkeit der Geolokalisierung auf Straftaten beschränkt wird, die mit mindestens zehn Jahren Haft bestraft werden, gegenüber fünf Jahren im ursprünglichen Text. Die Linke wäre gerne noch weiter gegangen, insbesondere beim ausdrücklichen Schutz von Journalisten, die genauso geschützt werden sollen wie Rechtsanwälte, Richter oder Parlamentarier. Artikel 3 des Gesetzentwurfs sieht außerdem eine Ausweitung nächtlicher Durchsuchungen bei schwersten Verbrechen vor.

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