Tag & Nacht

Am Mittwoch, dem 1. Februar, sprach sich der Senat mit 166 zu 152 Stimmen dafür aus, die „Freiheit der Frau“, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, in der Verfassung zu verankern. Eine Formulierung, die den von der Linken bevorzugten Begriff des „Rechts der Frau“ abschwächt.

Der Senat hat am Mittwoch dafür gestimmt, die „Freiheit der Frau“, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, in der französischen Verfassung zu verankern. Diese Formulierung verzichtet auf den Begriff des „Rechts“, der der Linken so wichtig ist, ermöglicht aber die Fortsetzung der parlamentarischen Debatte. Die Abstimmung wurde mit 166 Ja- zu 152 Nein-Stimmen entschieden.

Auch wenn der Weg bis zu einer möglichen endgültigen Verabschiedung durch das Parlament – der zudem noch ein Referendum folgen müsste – noch sehr weit ist, begrüßte die sozialistische Fraktion sofort einen „großen Fortschritt für die Rechte der Frauen“ und die Grünen sprachen von einem „historischen Sieg“.

Der Wortlaut spricht nicht mehr von einem „Recht“ auf Schwangerschaftsabbruch, was die Linke einhellig bedauert. Der Verzicht auf das Wort „Recht“ war notwendig, um die Fortsetzung der parlamentarischen Debatte zu ermöglichen. Eine Ablehnung des Textes durch den Senat hätte nämlich zu seinem Aus geführt.

Ein Vorschlag für ein Verfassungsgesetz muss in Frankreich von beiden Kammern im gleichen Wortlaut verabschiedet und dann einem Referendum unterzogen werden, um endgültig angenommen zu werden.


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