Die zunehmende Nutzung künstlicher Intelligenz im öffentlichen Raum steht in Frankreich erneut im Zentrum rechtspolitischer Auseinandersetzungen. Mit seinem Urteil vom 30. Januar 2026 hat der französische Conseil d’État, die oberste Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes, die algorithmische Videoüberwachung im öffentlichen Raum ohne explizite gesetzliche Grundlage für unzulässig erklärt. Es ist ein Urteil mit Signalwirkung, das weit über die südfranzösische Stadt Nizza hinausreicht. Frankreichs höchstes Verwaltungsgericht bestätigte damit die Position der Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), die bereits 2025 das betreffende System als rechtswidrig eingestuft hatte. Die Stadt Nizza hatte gegen diese Einschätzung geklagt – und nun in letzter Instanz verloren. Überwachung ohne Gesetzesgrundlage Seit 2020 hatte Nizza ein System eingesetzt, das Videobilder aus dem Umfeld von Schulen automatisiert analysierte. Der Zweck: in Echtzeit Fahrzeuge zu erkennen, die verbote...
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