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Die Staatsanwaltschaft hat am Dienstag 15 Jahre Haft für die drei Hauptangeklagten im Prozess um die Anschläge von 2016 in Nizza gefordert. Das Urteil wird am Dienstag, dem 13. Dezember, erwartet.

Die Staatsanwaltschaft forderte am Dienstag, dem 6. Dezember, 15 Jahre Haft für jeden der drei Hauptangeklagten im Prozess um den Anschlag in Nizza. Mohamed Ghraieb, Chokri Chafroud und Ramzi Arefa werden wegen „terroristischer Vereinigung“ angeklagt.  Ramzi Arefa allerdings, so die Staatsanwaltschaft, „konnte nichts von der Radikalisierung“ des Mörders Mohamed Lahouaiej-Bouhlel wissen, der am 14. Juli 2016 am Steuer seines 19-Tonnen-LKWs auf der Promenade des Anglais 86 Menschen tötete und über 450 verletzte. Die Staatsanwaltschaft forderte dennoch 15 Jahre Haft für ihn, weil er dem Mörder eine Waffe zur Verfügung gestellt hatte, wie auch für die beiden anderen Angeklagten Mohamed Ghraieb und Chokri Chafroud. Diese beiden „waren sich der Fähigkeit von Mohamed Lahouaiej-Bouhlel bewusst, Taten in Verbindung mit seiner radikalen Ideologie zu begehen“, sagte Jean-Michel Bourlès, einer der drei Staatsanwälte der Nationalen Antiterrorismus-Staatsanwaltschaft (Pnat), am Ende seines Plädoyers.

Die Staatsanwaltschaft forderte 15 Jahre Haft für Mohamed Ghraieb und Chokri Chafroud und argumentierte, dass sie sich aufgrund ihrer „tatsächlichen Nähe“ zu dem Mörder, ihrer Beteiligung „in unterschiedlichem Maße“ an der Anmietung des für den Anschlag verwendeten LKWs und ihrer „Handlungen, um (ihm) eine Waffe zu verschaffen“, der terroristischen Vereinigung schuldig gemacht hätten.

Gegen weitere fünf Angeklagte, darunter vier Albaner, die wegen gewöhnlicher Straftaten im Zusammenhang mit Waffenhandel angeklagt waren, forderte der Staatsanwalt Haftstrafen zwischen zwei und zehn Jahren. Drei der vier Albaner sollen ausserdem dauerhaft aus Frankreich verbannt werden.

Die drei Staatsanwält*innen stellten fast acht Stunden lang ihre Anträge, in denen sie insbesondere betonten, dass die Angeklagten „ausschließlich für die ihnen vorgeworfenen Taten“ verurteilt werden sollten.

„Es wird Frustrationen geben, das ist unvermeidlich“, sagt Generalstaatsanwältin Alexa Dubourg und erinnerte daran, dass keiner der acht Angeklagten vor dem Sondergericht in Paris „als Urheber des Attentats“ verurteilt werden könne.

Sie erinnerte an die „Einzigartigkeit des Horrors“ dieses Attentats, das unschuldige Familien zum Ziel hatte. Fünfzehn Kinder und Jugendliche wurden von Mohamed Lahouaiej-Bouhlel getötet.

Mohamed Ghraieb und Chokri Chafroud drohen bis zu 20 Jahre Haft. Ramzi Arefa droht eine lebenslange Haftstrafe, da er nach einer Verurteilung wegen Diebstahls im Jahr 2014 rückfällig geworden ist.

Nach den Plädoyers der Verteidigung, die vom 7. bis 9. Dezember vorgesehen sind, haben die Angeklagten am 12. Dezember noch ein letztes Mal das Wort, bevor sich das Gericht zur Beratung zurückzieht.

Das Urteil wird am Dienstag, den 13. Dezember, erwartet.

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