Tag & Nacht

Gewalt gegen medizinisches Personal ist leider kein Einzelfall. Doch in diesem Fall war die Aggression so heftig, dass die Notaufnahme eines privaten Krankenhauses in Annemasse (Haute-Savoie) mehrere Tage schließen musste.

Zwei Brüder im Alter von 25 und 33 Jahren wurden nun vom Gericht in Thonon wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Das Urteil: sechs Monate Gefängnis für den einen, drei Monate für den anderen – jeweils ohne Bewährung.


Ein eskalierter Notaufnahme-Besuch

Die Ereignisse spielten sich am 8. Januar gegen 23:30 Uhr ab. Der ältere Bruder hatte sich bei einem Arbeitsunfall in Genf Gesichts- und Armverletzungen zugezogen. Zusammen mit seinem jüngeren Bruder suchte er die Notaufnahme auf – doch anstatt einer medizinischen Versorgung kam es zu einem Gewaltausbruch.

Laut den betroffenen Pflegekräften war die Attacke extrem brutal: Schreie, Faust- und Trittattacken, an den Haaren ziehen, Kollegen zu Boden stoßen. Eine Krankenschwester berichtete später unter Tränen vor Gericht: „Ich dachte, meine Kollegin wird sterben.“

Die Lage war so ernst, dass sich der französische Gesundheitsminister persönlich an die Klinik begab, um den Opfern seine Unterstützung zu zeigen.


Widersprüchliche Aussagen vor Gericht

Während des Prozesses bestritten die beiden Angeklagten die Tat. Ihre Version der Geschichte: Ein Streit mit dem Krankenhauspersonal sei eskaliert, weil sie vermuteten, dass der Mitarbeiter an der Anmeldung unter Alkoholeinfluss stand. Sie hätten daraufhin nicht einsehen wollen, das Krankenhaus zu verlassen.

Doch die Aussagen der betroffenen Pflegekräfte zeichnen ein anderes Bild – das Bild einer plötzlichen, unerwarteten und brutalen Eskalation.

Der Staatsanwalt hatte ursprünglich 18 Monate Haft gefordert, davon sechs auf Bewährung. Das Gericht fällte schließlich ein milderes Urteil.


Ein Urteil, das Fragen aufwirft

Das endgültige Strafmaß: Der ältere Bruder erhielt 12 Monate Haft, davon sechs auf Bewährung, sein jüngerer Bruder neun Monate, davon ebenfalls sechs auf Bewährung. Die Strafe dürfen sie mit einer elektronischen Fußfessel zu Hause verbüßen.

Ihre Anwältin hält das Urteil für unangemessen und kündigte bereits Berufung an.

Dieser Fall wirft erneut die Frage auf: Braucht es härtere Strafen, um medizinisches Personal besser zu schützen?

Eines ist sicher: Die betroffenen Pflegerinnen und Pfleger werden diese Nacht wohl nie vergessen.


Von C. Hatty

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