Donnerstagmorgen, Frankreich, 3. Juli.
An französischen Flughäfen von Paris bis Nizza herrscht hektisches Treiben. Abgesagte Flüge flimmern über die Anzeigetafeln, während Passagiere mit Koffern und ratlosen Blicken zwischen Schaltern, Cafés und Gepäckbändern pendeln.
Grund: Die Fluglotsen streiken.
Wieder einmal.
Und wieder einmal stellt sich die Frage: Welche Rechte haben Flugreisende eigentlich in solchen Situationen?
Richtig handeln bei Annullierung oder Verspätung
Nach EU-Verordnung CE 261/2004 gilt: Wird ein Flug annulliert, müssen Airlines ihren Passagieren Folgendes anbieten:
- Eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen.
- Eine Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug zum Zielort unter vergleichbaren Bedingungen.
- Eine Umbuchung zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Passagiers, sofern Plätze verfügbar sind.
Doch was passiert, wenn der Flug „nur“ verspätet ist? Dann schuldet die Airline Unterstützung: Getränke, Mahlzeiten, Kommunikationsmöglichkeiten – und wenn nötig eine Hotelübernachtung inklusive Transport dorthin.
Grève – und kein Geld?
Doch hier kommt die Krux.
Gründe wie Streiks der Fluglotsen zählen als „außergewöhnliche Umstände“. Bedeutet: Die Airline haftet nicht für eine pauschale Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro, wie es etwa bei technischen Problemen oder Crew-Streiks der Fall wäre.
Denn Fluglotsenstreiks liegen außerhalb ihrer Verantwortung. Punkt.
Ein kleines Licht am Ende der Startbahn
Seit Ende 2023 gibt es eine neue Regel in Frankreich: Fluglotsen müssen ihre Streikteilnahme mindestens 48 Stunden vorher einzeln ankündigen. Ein Versuch, mehr Planungssicherheit in das chronisch streikgeplagte französische Luftverkehrssystem zu bringen. Ob das die Situation wirklich verbessert, bleibt abzuwarten.
Aber: Für Passagiere könnte es zumindest bedeuten, nicht erst am Gate von der Stornierung zu erfahren – sondern etwas früher umdisponieren zu können.
Welche Kosten werden erstattet?
Auch wenn keine Entschädigung fällig wird: Kosten für Mahlzeiten, zusätzliche Übernachtungen oder alternative Transportmittel müssen erstattet werden. Hier gilt eiserne Disziplin: Jeden Kassenbon, jede Quittung und jede Hotelrechnung aufbewahren.
Denn ohne Beleg kein Geld zurück.
So gehen Passagiere richtig vor
- Kontakt mit der Airline aufnehmen. Informieren, ob Rückerstattung oder Umbuchung angeboten wird.
- Alle Unterlagen sichern. Boardingpässe, Buchungsbestätigungen und sämtliche Ausgabenbelege.
- Anspruch prüfen. Spezialisierte Webseiten bieten kostenfreie Tools, um zu prüfen, ob doch eine Entschädigung möglich ist.
- Formelle Reklamation einreichen. Direkt bei der Airline – mit allen relevanten Dokumenten.
- Am Ball bleiben. Airlines reagieren oft träge. Notfalls können Rechtsdienstleister weiterhelfen, vor allem bei ausstehenden Rückerstattungen.
Ärgerlich, aber nicht aussichtslos
Die Fluglotsenstreiks in Frankreich haben Tradition. Sie legen regelmäßig den Luftverkehr lahm und treiben Reisenden Sorgenfalten auf die Stirn – vor allem in der Ferienzeit. Aber wer seine Rechte kennt, bewahrt zumindest seine Reisekasse vor unnötigen Verlusten.
Und Hand aufs Herz: Lieber ein langweiliger Nachmittag bei Kaffee und Croissant am Flughafen, als ohne Rechtsschutz und Geld im Regen zu stehen.
Oder?
Autor: Andreas M. Brucker
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