Tag & Nacht

Er muss die Gesetze respektieren, die in dem Land gelten, das er durchquert.

Im Gegensatz zur Situation im März und April ist diesmal die deutsch-französische Grenze während des Lockdowns offen. Heißt das, dass die Deutschen in Frankreich sich bewegen können, wie sie wollen? Offensichtlich nicht nach dieser Anekdote, die von der Badischen Zeitung veröffentlicht und auch in den Dernières Nouvelles d’Alsace berichtet wurde.

Am vergangenen Montag wurde im Elsass ein Radfahrer, der im baden-württembergischen Efringen-Kirchen wohnt, kontrolliert und mit einer Geldstrafe belegt. Die Ursache? Er war mehr als einen Kilometer von seinem Wohnort entfernt und hielt sich daher nicht an die geltenden Gesetze des Landes, das er besuchte. Der Radfahrer versuchte zu erklären, dass die in Deutschland geltenden Einschränkungen nicht die gleichen sind, wie in Frankreich. Dies änderte nichts und er musste die Pauschalstrafe von 135 Euro bezahlen, denn – er muss die Gesetze respektieren, die in dem Land gelten, in dem er sich aufhält.


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