À la une · 12.12.2025 08:39
Der "Schraubenzieher-Vergewaltiger" von Poitiers – wie moderne DNA-Fahndung ein Jahrzehnt des Schweigens durchbrach
Manchmal fühlt sich Justiz an wie ein Gedächtnis mit Lücken. Jahre vergehen, Akten vergilben, Namen verschwinden aus der öffentlichen Wahrnehmung. Und dann, plötzlich, meldet sich ein Fall zurück, als hätte er nur geschlafen. So...
Manchmal fühlt sich Justiz an wie ein Gedächtnis mit Lücken. Jahre vergehen, Akten vergilben, Namen verschwinden aus der öffentlichen Wahrnehmung. Und dann, plötzlich, meldet sich ein Fall zurück, als hätte er nur geschlafen. So erging es im Dezember 2025 einem Verbrechen, das Poitiers und weite Teile der Nouvelle-Aquitaine im Sommer 2015 erschüttert hatte – dem Fall des sogenannten „violeur au tournevis“, des Schraubenzieher-Vergewaltigers.
Am 23. Juni 2015 joggte eine 25-jährige Krankenschwester entlang des Flusses Clain. Ein früher Sommerabend, unspektakulär, vertraut. Was folgte, brannte sich in das kollektive Gedächtnis der Stadt ein. Ein Mann griff die junge Frau an, schlug mit einem Schraubenzieher auf sie ein, stach zu, vergewaltigte sie und verschwand. Maskiert, mit Motorradhelm, ohne ein Gesicht zu zeigen, das Zeugen hätten beschreiben können. Zurück blieb eine schwer verletzte Frau – und biologische Spuren, die Hoffnung versprachen.
Die Ermittler arbeiteten von Beginn an mit DNA-Material. Ein männliches genetisches Profil ließ sich sichern, sauber, eindeutig. Doch der Abgleich mit nationalen und europäischen Datenbanken verlief im Sand. Kein Treffer, kein Hinweis, nicht einmal über erweiterte Verwandtschaftssuchen im französischen DNA-Register. Über Jahre hinweg blieb der Täter ein Phantom. Die Akte wanderte in die Kategorie jener Fälle, die man nicht aufgibt, aber kaum noch aktiv verfolgt.
Ein Cold Case, wie er im Lehrbuch steht.
Und im Hintergrund veränderte sich die kriminalistische Landschaft. Während in Frankreich rechtliche und ethische Bedenken den Einsatz neuer Methoden bremsten, entwickelte sich andernorts eine Technik, die Ermittlungsarbeit grundlegend neu definierte: genetische Genealogie. Keine klassische Polizeidatenbank, sondern die Auswertung freiwilliger DNA-Tests aus genealogischen Archiven, meist von Privatfirmen betrieben, vor allem in den USA. Menschen, die ihre Herkunft erkunden wollten, lieferten dabei – ohne es zu ahnen – Puzzleteile für ganz andere Geschichten.
Im Sommer 2025 entschieden sich die französischen Ermittler für einen Schritt, der hierzulande noch Seltenheitswert besitzt. Über eine internationale Rechtshilfeersuchen gelangte das DNA-Profil des Täters in amerikanische Hände. Dort begann eine Arbeit, die weniger an Fahndung erinnerte als an akribische Ahnenforschung. Verwandtschaftsgrade wurden berechnet, Familienlinien rekonstruiert, Sackgassen verworfen. Ein Stammbaum wuchs, Ast für Ast.
Der entscheidende Hinweis kam, wie so oft, beiläufig. Ein entfernter Angehöriger des späteren Verdächtigen hatte Jahre zuvor einen kommerziellen DNA-Test durchführen lassen. Neugier auf die eigene Herkunft, mehr nicht. Dieser Datensatz schuf eine genetische Brücke, schmal, aber tragfähig. Von dort aus ließ sich der Kreis der möglichen Täter immer weiter verengen, bis schließlich ein junger Mann ins Blickfeld rückte.
Am 9. Dezember 2025 klickten in Indre-et-Loire die Handschellen. Der Festgenommene war 28 Jahre alt, zur Tatzeit minderjährig. Ein Detail, das dem Fall eine zusätzliche juristische Schicht verlieh. In der Vernehmung konfrontierten die Ermittler ihn mit dem genetischen Beweis, der zehn Jahre lang stumm geblieben war. Am Ende gestand er. Versuchter Mord, Vergewaltigung. Untersuchungshaft.
Was viele irritierte, war weniger das Geständnis als das Bild, das sich vom Beschuldigten zeichnete. Keine Vorstrafen, ein Arbeitsplatz, eine Beziehung, ein Leben, das sich äußerlich nahtlos in die Norm einfügte. Genau dieser Kontrast macht solche Fälle so schwer verdaulich. Da ist kein Monster mit Warnschild, sondern ein Mensch, der jahrelang unauffällig neben anderen lebte. Hart gesagt: jemand, dem man im Supermarkt begegnet wäre, ohne zweimal hinzusehen.
Die Aufklärung des Falls wirft jedoch Fragen auf, die weit über Poitiers hinausreichen. Die genetische Genealogie bewegt sich in Frankreich in einer rechtlichen Grauzone. Anders als klassische DNA-Datenbanken beruhen genealogische Archive auf freiwilligen Angaben, nicht auf strafrechtlicher Erfassung. Der Zugriff durch Strafverfolgungsbehörden berührt Grundfragen des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung. Wer seine DNA zur Ahnenforschung abgibt, rechnet kaum damit, indirekt Teil einer Mordermittlung zu werden.
Offiziell betonen die französischen Behörden, selbst keinen direkten Zugriff auf private Datenbanken genommen zu haben. Die Ermittlungen liefen über amerikanische Stellen, im Rahmen bestehender Abkommen. Formal korrekt, juristisch sauber. Und trotzdem bleibt ein Unbehagen. Wo verläuft die Grenze zwischen effektiver Strafverfolgung und dem Schutz persönlicher Daten? Wie viel genetische Nähe reicht, um in den Fokus zu geraten? Und wie freiwillig ist eine Zustimmung, deren Konsequenzen man nicht absehen konnte?
Der Fall erinnert unweigerlich an den „Golden State Killer“, der 2018 in den USA mithilfe derselben Methode gefasst wurde. Damals galt die Technik als Ausnahme, fast als Experiment. Heute wirkt sie wie ein Werkzeug, das sich leise in den Werkzeugkasten moderner Ermittler schiebt. Auch in Europa. Auch in Frankreich.
Für das Opfer von 2015 bedeutet die Festnahme vor allem eines: späte Anerkennung des erlittenen Unrechts. Kein Happy End, kein Vergessen, aber ein Punkt am Ende eines Satzes, der zu lange offen blieb. Für die Gesellschaft markiert der Fall einen Wendepunkt. Die Wissenschaft schreitet voran, schneller als das Recht. Und die Justiz steht vor der Aufgabe, Schritt zu halten, ohne sich selbst zu überholen.
Oder, um es weniger feierlich zu sagen: Die Technik rennt bereits, das Gesetz schnürt sich noch die Schuhe.
Autor: Daniel Ivers