Tag & Nacht

Damit die französischen Unternehmen den steigenden Energiepreisen begegnen können, stellt die Regierung ab Samstag, dem 19. November, ein Hilfspaket im Wert von 10 Milliarden Euro bereit.

Noch mehr als Privatpersonen sehen sich Unternehmen mit einer Explosion ihrer Strom- und Gasrechnungen konfrontiert. Um ihnen zu helfen und Schließungen und Entlassungen zu vermeiden, stellt die Regierung 10 Milliarden Euro bereit. Handwerker, KMU oder auch Großunternehmen können davon profitieren.

Die Unternehmen können von monatlichen Auszahlungen profitieren. Die Beihilfe ist auf 4 Millionen Euro begrenzt, kann aber für energieintensive Unternehmen, die dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, bis zu 50 oder sogar 150 Millionen Euro betragen. Die Beihilfe wird proportional zur Erhöhung der Gas- oder Stromrechnung gewährt. Diese Maßnahme ergänzt den Preisstopp, der bereits für Kleinstunternehmen mit einer Stromstärke von weniger als 36 kVA eingeführt wurde.

Das Wirtschaftsministerium will eine „effiziente, einfache und schnelle“ Maßnahme. Um davon zu profitieren, müssen sich die Unternehmen ab diesem Samstag auf der Website der Steuerverwaltung einloggen: impots.gouv.fr. Dort können auch Simulationen über die Höhe der Hilfszahlungen durchgeführt werden. Energierechnungen für 2022 und 2021 müssen eingereicht werden. Das Wirtschaftsministerium verspricht, die Beihilfe 10 bis 15 Tage nach dem Antrag des Unternehmens auszuzahlen. Die derzeitigen Beihilfen beziehen sich auf den Zeitraum Juni-Juli-August und September-Oktober 2022. Für November-Dezember 2022 muss man bis Anfang 2023 warten.

Im Antragszeitraum muss der vom Unternehmen gezahlte Energiepreis im Vergleich zum durchschnittlich gezahlten Preis im Jahr 2021 um 50% gestiegen sein. Und die Energiekosten im September 2022 müssen mehr als 3% des Umsatzes 2021 betragen. Diese Bedingungen gelten z. B. für Handwerker, KMU oder Landwirte.

Für sehr große Unternehmen, die für eine Förderung von 50 oder 150 Millionen in Frage kommen, müssen die Energieausgaben im Jahr 2022 mehr als 3% des Umsatzes im Jahr 2021 ausmachen. Und die Ausgaben für Energie des ersten Halbjahres 2021 müssen mehr als 6% des Umsatzes im ersten Halbjahr 2022 ausmachen. Außerdem muss das Unternehmen in dem Zeitraum, für den die Beihilfe beantragt wird, zwingend einen negativen oder um mindestens 40% gesunkenen Bruttobetriebsüberschuss aufweisen.


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