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Das zinslose Darlehen kann ab Januar nächsten Jahres von Personen in Anspruch genommen werden, die in bestimmten Niedrigemissionszonen leben und arbeiten.

Frankreich will Autofahrern, die in Umweltzonen arbeiten oder wohnen, zinslose Darlehen von bis zu 30.000 Euro für den Kauf eines Hybrid- oder Elektrofahrzeugs anbieten. Ausserdem muss die Luftverschmutzung in diesen Zonen über den zulässigen Werten liegen, damit die Bewohner oder Arbeitnehmer in den Genuss der Förderung kommen.

Das Darlehen kann ab dem 1. Januar 2023 in Anspruch genommen werden, und die Regelung wird zunächst zwei Jahre lang erprobt, wie ein heute veröffentlichtes Dekret bestätigt.

Die Regelung gilt offiziell für Gebiete, in denen die zulässigen Grenzwerte für die Luftverschmutzung ständig überschritten werden und in denen ab dem 1. Januar eine Umweltzone (Zone à faibles émissions (ZFE)) eingerichtet werden muss, so das Umweltministerium. Dazu gehören mehrere größere Städte in Frankreich, darunter Paris, Lyon, Grenoble und Aix-Marseille.

Das Darlehen gilt für alle Autos und Kleintransporter, die weniger als 2,6 Tonnen wiegen und deren Emissionen höchstens 50 Gramm pro Kilometer betragen. Es gilt natürlich auch für Hybrid- und Elektrofahrzeuge.

Das Darlehen kann unter bestimmten Bedingungen an Einzelpersonen (und Kleinstunternehmen) vergeben werden, deren Wohn- oder Arbeitsort sich innerhalb eines qualifizierten ZFE oder einer angrenzenden Zone befindet. Der Höchstbetrag des Darlehens beläuft sich auf 30.000 €, die über einen Zeitraum von maximal sieben Jahren zurückgezahlt werden müssen.

Die Aktion geschieht vor dem Hintergrund, dass Frankreich trotz entsprechender Anordnungen des Conseil d’Etat und Mahnungen der Europäischen Kommission die geforderten Luftqualitätswerte in mehreren Zonen immer noch nicht erreicht.

Bisher gibt es in Frankreich einen Bonus écologique für Autos mit CO2-Emissionen unter 50 g/km und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge, die mehr als 60.000 € kosten. Er ist nicht bedürftigkeitsabhängig und deckt 27% (bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 €) der Kosten eines Fahrzeugs mit einem Preis von weniger als 45.000 €. Für ein Elektrofahrzeug, das zwischen 45.000 und 60.000 € kostet, beträgt der Bonus 2.000 €.

Eine andere Beihilfe, die prime à la conversion, ermöglicht es Besitzern älterer, umweltschädlicher Fahrzeuge, ein effizienteres Ersatzfahrzeug zu kaufen. Diese Beihilfe ist bedürftigkeitsabhängig, und das steuerpflichtige Einkommen des Käufers muss unter 13.489 € liegen, um in den Genuss der Beihilfe zu kommen.

Die Prämie à la conversion kann bis zu 80% oder 5.000 € des Preises eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs abdecken, das mindestens 50 km mit Strom fahren kann.

Um den maximalen Zuschuss zu erhalten, muss Ihr Einkommen unter 6.300 € liegen, Sie müssen mehr als 12.000 km pro Jahr auf dem Weg zur Arbeit zurücklegen und Ihr Arbeitsplatz muss mehr als 30 km von Ihrem Wohnsitz entfernt sein.

Der Zuschuss für diejenigen, die nicht alle diese Kriterien erfüllen, ist auf 2.500 € begrenzt.


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