Tag & Nacht

Nachdem die Europäische Kommission grünes Licht gegeben hat, hat die Regierung nun das Dekret zur Umsetzung des Gesetzes, das bereits 2021 verabschiedet wurde, veröffentlicht.

Das Verbot von Flugstrecken im Falle einer Alternative durch eine Bahnverbindung von weniger als 2,5 Stunden ist jetzt in Kraft getreten, wie aus einem am Dienstag, dem 23. Mai im Amtsblatt veröffentlichten Dekret hervorgeht. Dieses im Gesetz über Klima und Widerstandsfähigkeit vom 22. August 2021 vorgesehene und in der Praxis bereits angewandte Verbot war für die Dauer einer eingehenden Untersuchung der Europäischen Kommission nach einer Beschwerde eines Teils der Luftfahrtbranche ausgesetzt worden.

Nachdem die EU-Kommission nun grünes Licht gegeben hat, ist das Dekret über die Bedingungen für die Anwendung des Verbots in Kraft getreten. Die Zugfahrt muss ohne Umsteigen die gleichen Städte wie die betroffenen Flugstrecken bedienen. Im Fall von Roissy-Charles-de-Gaulle gilt das für den Hochgeschwindigkeitsbahnhof, der den Flughafen bedient.

Konkret fallen folgende Strecken in den Geltungsbereich des Dekrets: Paris-Orly-Nantes, Orly-Lyon und Orly-Bordeaux. Das Gesetz bestätigt vor allem bereits bestehende Maßnahmen, da die Regierung die Fluggesellschaft Air France im Mai 2020, als die Covid-Krise ausbrach, gezwungen hatte, im Gegenzug für eine finanzielle Unterstützung auf die betroffenen Strecken zu verzichten. Wettbewerbern wurde verboten, in die Lücke zu stoßen.


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