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Der Anwalt des Patienten, erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, er habe „eine Klage wegen versuchten Mordes durch Identitätsdiebstahl eingereicht“.

Eine Klage wegen „versuchten Mordes durch Identitätsdiebstahl“ ist überaus selten. Zu selten, um unbemerkt zu bleiben. Die Familie eines Patienten, der in Lons-le-Saunier (Jura) im Krankenhaus lag, hatte herausgefunden, dass eine bisher nicht identifizierte Person beantragt hatte, ihm in der Schweiz Sterbehilfe zu leisten, wie der Anwalt der Familie am Freitag mitteilte.

Die Sterbehilfe in der Schweiz war auf den 10. Oktober 2023 festgelegt
Rechtsanwalt Patrick Uzan, Anwalt eines Teils der Familie des Krebspatienten, erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, er habe „eine Klage wegen versuchten Mordes durch Identitätsdiebstahl eingereicht“. Der Anwalt teilte mit, dass „es den Anschein hat, dass ein Arzt ein Attest ausgestellt hat“, das der Patient, der wegen einer Krebserkrankung im Krankenhaus behandelt wurde, scheinbar angefordert hatte. Einem Bruder und einer Schwester des Patienten zufolge habe der Patient jedoch zu keinem Zeitpunkt Sterbehilfe gewünscht, so der Anwalt. Er selbst war es sogar, der die Familienangehörigen alarmierte, als er ein Dokument entdeckte, das seine Sterbehilfe in der Schweiz auf den 10. Oktober 2023 festlegte.

Anwalt Patrick Uzan schrieb daraufhin an den zuständigen Staatsanwalt und verwies dabei auf „das ärztliche Attest eines Psychiaters aus Lons-le-Saunier“, der angab, er sei ins Krankenhaus zu dem Patienten gegangen und habe dabei „festgestellt, dass der Mann, der gekommen war, um mich um ein Attest für die Sterbehilfe zu bitten, nicht derselbe war“. Der Arzt gab an, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, als er am 19. September einem falschen Antragsteller eine „Bescheinigung über psychische Gesundheit im Hinblick auf eine Sterbehilfe in der Schweiz“ ausgestellt hatte.

Handelt es sich um einen Mordversuch?
Der ganze Vorgang schien darauf abzuzielen, den Patienten zu mit Hilfe einer vermeintlichen Sterbehilfe zu töten, sodass er laut Rechtsanwalt Uzan „Opfer eines Mordversuchs“ geworden sei. „Maßnahmen zum Schutz des Patienten wurden ergriffen“ und ein Vormundschaftsrichter wurde eingeschaltet, erklärte die Staatsanwältin von Lons-le-Saunier gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.


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