Marine Le Pen, Vorsitzende der Abgeordneten des Rassemblement National (RN) und ehemalige Präsidentschaftskandidatin, hat die Forderungen der Staatsanwaltschaft in ihrem Prozess um die angebliche Veruntreuung von EU-Geldern als „politische Todesstrafe“ bezeichnet. Die Politikerin äußerte sich am Freitag, den 15. November, in einem Interview mit TF1 und kritisierte das Vorgehen der Justiz scharf.
Die Staatsanwälte Nicolas Barret und Louise Neyton fordern fünf Jahre Haft, davon drei auf Bewährung, eine Geldstrafe von 300.000 Euro sowie eine fünfjährige Ineligibilität, die sofort vollstreckt werden soll. Sollte das Gericht diesen Forderungen folgen, könnte Le Pen trotz eines möglichen Berufungsverfahrens nicht bei der nächsten Präsidentschaftswahl antreten.
Die Anschuldigungen: Veruntreuung von EU-Geldern
Der Prozess dreht sich um den Vorwurf, dass Le Pen und andere FN-Mitglieder (der ehemalige Name des RN) EU-Gelder für persönliche und parteibezogene Zwecke missbraucht haben sollen. Konk...
Lesedauer dieses Artikels etwa 6 Minuten
Der weitere Text ist unseren Premium-Mitgliedern vorbehalten.
(*) Als Inhaber*in einer Premium-Jahresmitgliedschaft genießen Sie exklusive Vorteile. Freuen Sie sich in Kürze auf eine Bereicherung unseres Mitgliedsbereichs: eine Auswahl an E-Books, die Ihnen kostenlos oder zu einem Sonderpreis zur Verfügung gestellt werden. Diese Bücher decken eine breite Palette von Themen ab – von der französischen Geschichte und Kunst über Reiseberichte und -Tipps bis hin zu aktuellen politischen und gesellschaftlichen Diskussionen. Diese informativen kleinen Schätze bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Wissen zu vertiefen und Ihre Leidenschaft für Frankreich weiter zu entfachen.
Abonniere einfach den Newsletter unserer Chefredaktion!