Der Kampf zwischen Kreativität und Künstlicher Intelligenz spitzt sich zu. Mehrere französische Autoren- und Verlegerverbände haben Klage gegen Meta eingereicht. Ihr Vorwurf: Das US-Unternehmen soll massenhaft urheberrechtlich geschützte Werke genutzt haben, um seine KI-Modelle zu trainieren – ohne Erlaubnis.
„Plünderung“ der Literatur?
Die Kläger, darunter das Syndicat national de l’édition (SNE), die Société des gens de lettres (SGDL) und das Syndicat national des auteurs et des compositeurs (SNAC), werfen Meta vor, sich illegal an ihren Werken bedient zu haben. Die KI-Modelle des Unternehmens sollen mit Texten aus rund 200.000 Büchern gefüttert worden sein – darunter zahlreiche französische Werke.
Besonders ins Visier geriet die Datenbank Books3, die Meta bis 2023 genutzt haben soll. Der Vorwurf: Ein massiver Rechtsverstoß gegen das Urheberrecht.
Vincent Montagne, Präsident des SNE, stellt klar: „Wir haben viele Werke unserer Mitglieder in den Datensätzen gefunden, die Meta verwendet.“
Meta verteidigt sich mit „Fair Use“
Das US-Unternehmen sieht die Sache anders. In einem ähnlichen Verfahren in den USA hatte Meta bereits zugegeben, dass sich urheberrechtlich geschützte Werke in seinen Trainingsdaten befanden. Allerdings beruft sich der Konzern auf das Prinzip des „Fair Use“ – eine in den USA etablierte Rechtsauffassung, die unter bestimmten Bedingungen eine Nutzung geschützter Werke ohne Zustimmung erlaubt.
Doch ob dieses Argument in Frankreich standhält? Dort sind die Urheberrechte strenger geregelt als in den USA.
Die Angst vor einer kreativen KI-Konkurrenz
Für die französischen Autoren geht es um mehr als nur Tantiemen. KI-Systeme können innerhalb weniger Stunden komplette Bücher generieren – eine Bedrohung für Schriftsteller, die oft monatelang an ihren Werken arbeiten.
Christophe Hardy, Präsident der SGDL, fordert deshalb eine klare Regelung: „KI-Unternehmen müssen rechtliche Rahmenbedingungen einhalten und gegebenenfalls Kompensationen für die Nutzung von Werken anbieten.“
François Peyrony, Vorsitzender des SNAC, schlägt in die gleiche Kerbe: „Wir müssen die Autoren schützen. Ihre Werke sind kein Freiwild für KI-Systeme.“
Kommt eine neue Ära des Urheberrechts?
Der Fall könnte weitreichende Folgen haben. Sollte das Pariser Gericht zugunsten der Autoren entscheiden, könnte das Präzedenzfallcharakter haben – und nicht nur Meta, sondern die gesamte KI-Branche zwingen, ihr Datenmanagement zu überdenken.
Ob KI das kreative Schaffen bereichert oder zerstört, wird heiß diskutiert. Doch eines steht fest: Die juristische Auseinandersetzung hat gerade erst begonnen.
Von C. Hatty
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