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Die französischen Wähler sind aufgerufen, am heutigen Sonntag, den ersten Wahlgang der vorgezogenen Parlamentswahlen abzuhalten. Diese Wahlen finden nach der Auflösung der Nationalversammlung statt und dienen dazu, die 577 Abgeordneten des französischen Parlaments neu zu wählen.

Ablauf der Wahl

Wer darf wählen?

Laut dem Statistikamt INSEE sind 49,3 Millionen Franzosen wahlberechtigt. Diese haben die Aufgabe, 577 Abgeordnete für die Nationalversammlung zu wählen. Die Abgeordneten werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt und repräsentieren die französische Bevölkerung im Unterhaus des Parlaments. das Oberhaus, der Senat wird nicht neu gewählt.

Wie wird gewählt?

Das Wahlsystem in Frankreich funktioniert nach dem Mehrheitswahlrecht in zwei Wahlgängen. Die Wahlen finden in 577 Wahlkreisen statt, die auf das französische Festland, Korsika und die Überseegebiete verteilt sind. Auch die im Ausland lebenden Franzosen haben elf eigene Wahlkreise.

Der zweite Wahlgang

Wann findet er statt?

Ein zweiter Wahlgang wird am Sonntag, dem 7. Juli, abgehalten, falls kein Kandidat im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit erhält. Um bereits im ersten Wahlgang gewählt zu werden, muss ein Kandidat mehr als 50% der Stimmen und von mindestens 25% der registrierten Wähler erhalten.

Wer tritt an?

Im zweiten Wahlgang treten die beiden bestplatzierten Kandidaten des ersten Wahlgangs an, sowie alle weiteren Kandidaten, die mindestens 12,5% der registrierten Wählerstimmen erhalten haben. Es kann also in einigen Wahlkreisen zu einem Kampf zwischen drei oder vier Kandidaten kommen. Der Kandidat mit den meisten Stimmen gilt im zweiten Wahlgang als gewählt. Bei Stimmengleichheit gewinnt der ältere Kandidat.

Öffnungszeiten der Wahllokale

In Frankreich, Korsika, La Réunion, Mayotte, Neukaledonien, Wallis und Futuna sowie für die im Ausland lebenden Franzosen (außerhalb Amerikas und der Karibik) öffnen die Wahllokale am Sonntag um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr (Ortszeit). In vielen großen Städten wie Lille und Rennes sind die Wahllokale bis 19 Uhr geöffnet, in Paris, Toulouse, Lyon, Bordeaux, Montpellier und Marseille sogar bis 20 Uhr.

Frühere Stimmabgaben

In einigen Überseegebieten und bei den im Ausland lebenden Franzosen fand die Abstimmung bereits teilweise statt. Dies gilt für Saint-Pierre-et-Miquelon, Saint-Barthélemy, Saint-Martin, Guadeloupe, Martinique, Guyana, Französisch-Polynesien sowie in den Botschaften und Konsulaten auf dem amerikanischen Kontinent. Die Franzosen im Ausland, die per Internet abstimmen, konnten dies bereits zwischen Dienstagmittag und Donnerstagnachmittag (Pariser Zeit) tun.

Wer ist wahlberechtigt?

Wer die französische Staatsbürgerschaft besitzt und sich mit 16 Jahren registriert hat, wurde automatisch mit 18 Jahren in die Wählerlisten der Wohnsitzgemeinde aufgenommen. Bei Unsicherheiten oder einem Umzug kann man die eigene Eintragung auf der Webseite Service-Public.fr überprüfen. Dort erhält man auch die Nummer und Adresse des Wahllokals. Wer seine Adresse nicht aktualisiert hat, muss eventuell im Wahllokal des vorherigen Wohnsitzes abstimmen. Eine Neuanmeldung oder Adressänderung ist jetzt nicht mehr möglich.

Kann man noch eine Vollmacht erteilen?

Es gibt keine Frist für die Erteilung einer Vollmacht. Theoretisch kann diese bis zum Wahltag erteilt werden, um einen anderen Wähler im eigenen Wahllokal abstimmen zu lassen. Das Innenministerium empfiehlt jedoch, dies frühzeitig zu erledigen, da es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen kann.

Wie erstellt man eine Vollmacht?

Die Vollmacht kann durch Ausfüllen eines Formulars, das online oder in Polizeistationen, Gendarmerien und Gerichten erhältlich ist, erteilt werden. Es ist auch möglich, den Antrag online über die Webseite maprocuration.gouv.fr zu stellen. Wer seine Identität bereits über die Plattform France Identité registriert hat, kann den Vorgang vollständig digital abschließen. Andernfalls muss man zur Bestätigung der Vollmacht persönlich bei der Polizei, Gendarmerie, im Konsulat oder in einer Botschaft erscheinen.

Welche Dokumente braucht man zum Wählen?

Eine Wahlkarte ist nicht zwingend erforderlich. Zur Identifikation muss jedoch ein Ausweisdokument vorgelegt werden, wie z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Krankenversicherungskarte oder ein anderes Dokument, das auf der Webseite der Regierung aufgeführt ist.

Wie viele Kandidaten stehen zur Wahl?

Insgesamt treten diesmal 4.009 Kandidaten in den 577 Wahlkreisen an. Das ist die niedrigste Zahl seit fast dreißig Jahren. Durch die Bündnisse der linken Parteien und die begrenzte Zeit für die Kandidatenaufstellung gibt es 2.280 weniger Bewerber als bei den Wahlen 2022. Zudem gibt es weniger weibliche Kandidaten als im Jahr 2022. Wer die Kandidaten im eigenen Wahlkreis sind, lässt sich zum Beispiel über die Suchmaschine von Franceinfo herausfinden.

Wann gibt es die Ergebnisse?

Vor Sonntag um 20 Uhr, wenn das letzte Wahllokal schließt, dürfen keine Schätzungen oder Ergebnisse veröffentlicht werden. Ab diesem Zeitpunkt werden die Resultate pro Wahlkreis vom Innenministerium veröffentlicht. Medien und Meinungsforschungsinstitute werden ebenfalls ab 20 Uhr erste Schätzungen zur Sitzverteilung bekanntgeben. Der Sender Franceinfo wird kurz nach 20 Uhr eine Prognose des neuen Parlaments auf Basis einer Ipsos-Talan-Schätzung für France Télévisions, Radio France, France 24, RFI und LCP veröffentlichen.


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