Auch wenn sie zum Zeitpunkt der Präsidentschaftswahlen positiv auf Covid-19 getestet werden, können die Wähler zur Wahl gehen, bestätigt Regierungssprecher Gabriel Attal am Mittwoch nach der Sitzung des Ministerrats.
Wenn man vor den Präsidentschaftswahlen am 10. und 24. April positiv auf Covid-19 getestet werden, darf man trotzdem zur Wahl gehen. Regierungssprecher Gabriel Attal bestätigte dies am Mittwoch nach der Sitzung des Ministerrats.
"Wählen zu gehen ist ein verfassungsmäßiges Recht", begründete er bei dem Pressebriefing. "Wir empfehlen ihnen, dabei eine Maske zu tragen, das ist ein Appell an die individuelle Verantwortung", und fügte hinzu: "Es darf kein Hindernis für die Teilnahme an den Wahlen geben".
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