Tag & Nacht

Bei den letzten Präsidentschaftswahlen in Frankreich im Jahr 20217 veröffentlichten anonyme und ausländische Quellen am Tag der ersten Runde bereits vor 20 Uhr erste Schätzungen.

Am Sonntag, 10. April, um 20 Uhr werden die französischen Medien die ersten Schätzungen der Ergebnisse der ersten Runde der Präsidentschaftswahlen bekannt geben.

Zuvor werden jedoch, wie bei den letzten Wahlen in Frankreich, möglicherweise anonyme Quellen in sozialen Netzwerken, aber auch ausländische Medien erste Schätzungen des Ergebnisses der ersten Wahlrunde veröffentlichen. Franceinfo ruft dazu auf, sich vor diesen Informationen, die nicht zuverlässig sind und sogar gegen französisches Gesetz verstoßen, zu hüten.

Weil es seit über 20 Jahren keine „Exit Polls“ (Umfragen nach der Stimmenabgabe) mehr gibt.
Die Nationale Kommission zur Kontrolle der Wahlkampagne für die Präsidentschaftswahlen, CNCCEP, und die Kommission für Meinungsumfragen erinnerten in einem Kommuniqué vom 4. April an das Verbot der Veröffentlichung und Verbreitung von Umfragen am Vorabend und am Tag des ersten und zweiten Wahlgangs. In diesem Kommuniqué wird auch daran erinnert, dass die wichtigsten Meinungsforschungsinstitute keine Umfragen „sortie des urnes“ durchführen dürfen. Die Kommission für Meinungsumfragen erinnert daran, dass diese Umfragen, bei dem die Wähler nach Verlassen der Wahllokale zu ihrer Wahl befragt werden, in Frankreich seit mehr als zwanzig Jahren nicht mehr zulässig sind.

Das ist allerdings nicht zu verwechseln mit den Hochrechnungen, die am Wahlabend ab 20 Uhr bekannt gegeben werden und auf der Grundlage der Auszählung der ersten Stimmzettel in einigen zuvor ausgewählten Wahllokalen, die auch „Testlokale“ genannt werden und um 19 Uhr gechlossen haben, erstellt werden.

Bei der letzten Präsidentschaftswahl 2017 hatte der belgische Sender RTBF am Tag der ersten Wahlrunde ab 17.30 Uhr erste Schätzungen veröffentlicht, die auf „mehreren übereinstimmenden Erhebungen“ basierten. Auch andere ausländische Medien, z. B. aus der Schweiz oder Brasilien, haben erste Schätzungen für den ersten und zweiten Wahlgang der Präsidentschaftswahlen veröffentlicht. Die Kommission für Meinungsumfragen ist der Ansicht, dass diese Medien „versuchen, am Wahltag in Frankreich Einschaltquoten zu erzielen“ und dass diese Schätzungen „ausschließlich auf den letzten Umfragen vor dem ersten Wahlgang beruhen und daher nicht zuverlässig genug sind, um ernst genommen zu werden“.

Die CNCCEP und die Kommission für Meinungsumfragen erinnern daran, dass das Gesetz die Verbreitung und Veröffentlichung „jeglicher Umfragen“ am Vorabend und am Wahltag vor 20 Uhr verbietet. Die Verbreitung von Ergebnissen oder Umfragen kann mit einer Geldstrafe von 75.000 Euro geahndet werden. Ziel ist es, „die Wahlfreiheit jedes Bürgers und die Integrität der Wahl zu gewährleisten“. Dabei handelt es sich um ein Verbot, das in Frankreich schon sehr lange besteht und von den französischen Medien strikt umgesetzt wird.


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