Tag & Nacht

Nach zwei Jahren eingeschränkter Reisemöglichkeiten planen viele Menschen in diesem Jahr einen Urlaub, und Frankreich ist ein beliebtes Reiseziel. Was muss man beachten wenn man aus einem Land der EU oder des Schengen-Raums nach Frankreich reisen möchte.

Frankreich hat seit Sommer 2020 ein Ampelsystem eingeführt, das den Ländern je nach ihrer Covid-Infektionsrate eine bestimmte Farbe zuweist. Derzeit ist der größte Teil der Welt, einschließlich aller Länder in der EU und im Schengen-Raum, grün.

Wer vollständig geimpft ist und aus einem Land der grünen Zone nach Frankreich einreisen möchte, muss an der Grenze nur einen Impfnachweis vorlegen. Es sind keine zusätzlichen Formulare oder Gesundheitserklärungen erforderlich. Auch Covid-Tests oder gar Quarantäne sind dann nicht erforderlich.

Wer als Ungeimpfter nach Frankeich reisen möchte, muss an der Grenze einen negativen Covid-Test vorweisen. Der Test kann entweder ein PCR-Test sein, der innerhalb der letzten 72 Stunden durchgeführt wurde, oder ein Antigentest, der innerhalb der letzten 48 Stunden durchgeführt wurde. Auch Ungeimpfte sind nicht verpflichtet, eine Quarantäne einzuhalten.

Um in Frankreich als „vollständig geimpft“ zu gelten, müssen Reisende mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff (Pfizer, Moderna, Astra-Zeneca oder Janssen) geimpft sein, wobei die letzte Dosis mindestens sieben Tage zurückliegen (bzw. 28 Tage im Falle von Janssen) muss. Wenn die Impfung mehr als neun Monate zurückliegt, benötigt man ab dem Alter von 18 Jahren eine Auffrischungsimpfung, um noch als „vollständig geimpft“ eingestuft zu werden.

Wer innerhalb der EU/Schengen-Zone geimpft wurde, verfügt über den digitalen EU-Impfpass, aber auch außerhalb der EU ausgestellte Impfbescheinigungen werden an der französischen Grenze akzeptiert.

Die Impfvorschriften gelten auch für Kinder ab 12 Jahren. Kinder unter 12 Jahren müssen an der Grenze keinen Impfnachweis vorlegen. Kinder zwischen 12 und 18 Jahren benötigen keine Auffrischungsimpfung, auch wenn die letzte Impfung mehr als neun Monate zurückliegt.

Und wie sieht es derzeit in Frankreich aus?

Am 16. Mai wurde in Frankreich die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln abgeschafft, eine der letzten noch geltenden Covid-Maßnahmen. Masken sind jetzt nur noch in Gesundheitseinrichtungen vorgeschrieben. In anderen Innenräumen wie Geschäften, Bars, Restaurants und Touristenattraktionen ist das Tragen von Masken nicht mehr vorgeschrieben, aber private Unternehmen haben weiterhin das Recht, das Tragen von Masken zur Bedingung für den Eintritt zu machen.

Der Gesundheitspass wurde bereits im März ausgesetzt und ist nicht mehr erforderlich, um Lokale wie Bars, Restaurants und Touristenattraktionen zu betreten. Für den Zutritt zu Einrichtungen mit schutzbedürftigen Bewohnern, wie z. B. Pflegeheimen, ist er jedoch weiterhin erforderlich. Es handelt es sich aber um einen Gesundheitspass und nicht um einen Impfpass – ungeimpfte Personen können also einen kürzlich durchgeführten negativen Covid-Test vorlegen.

Die französische Regierung empfiehlt nach wie vor Hygienemaßnahmen wie Händewaschen mit Desinfektionsgel und Barrieregesten. Es handelt sich dabei aber ausdrücklich um eine Empfehlung und nicht um eine verbindliche Regel.

Aber Achtung, wer in Frankreich positiv auf Covid getestet wird, ist gesetzlich verpflichtet, sich selbst für mindestens 7 Tage zu isolieren.


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