In Frankreich nimmt der Staat Kurs auf einen tiefgreifenden Eingriff in die digitale Lebenswelt junger Menschen. Eine Gesetzesinitiative, die derzeit in der Nationalversammlung beraten wird, soll Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren den Zugang zu sozialen Netzwerken untersagen – verbindlich, flächendeckend, ab dem Schuljahr 2026. Was als Schutzmaßnahme gegen digitale Überforderung und psychische Belastung Minderjähriger angekündigt wird, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als rechtlich wie technisch komplexes Unterfangen, das fundamentale Fragen nach der Rolle des Staates, dem Verhältnis zur EU und der Architektur des Internets aufwirft.
Politischer Gestaltungswille oder symbolische Gesetzgebung?
Der Entwurf, eingebracht von Abgeordneten der Präsidentenmehrheit und aktiv unterstützt durch Emmanuel Macron, zielt auf eine präzise Altersgrenze: Unter 15-Jährige sollen künftig keinen Zugang mehr zu Plattformen wie TikTok, Instagram oder Snapchat erhalten. Die Maßnahme fügt sich in eine breitere politische Rhetorik ein, die den Schutz von Kindern im digitalen Raum zur staatlichen Priorität erklärt – ein Versuch, auf mediale Skandale, besorgniserregende Studien zur mentalen Gesundheit Jugendlicher und die Allgegenwart von Bildschirmzeit Antworten zu liefern.
Doch der Gestaltungswille kollidiert rasch mit der Realität der digitalen Welt. Die technische Durchsetzbarkeit eines solchen Verbots bleibt fraglich – insbesondere angesichts der Tatsache, dass Kinder sich bereits heute mit Leichtigkeit jenseits offizieller Altersgrenzen bewegen, sei es durch gefälschte Geburtsdaten oder den Gebrauch von VPN-Diensten. Ohne wirksame Verifikationsmechanismen droht das Gesetz zu einem zahnlosen Tiger zu werden. Doch gerade diese Mechanismen werfen ihrerseits schwerwiegende datenschutzrechtliche und verfassungsrechtliche Fragen auf.
Altersverifikation im Konflikt mit europäischem Datenschutz
Kernstück des Gesetzes ist die Verpflichtung der Plattformen, das Alter ihrer Nutzer wirksam zu überprüfen. Die Regierung betont dabei den Einsatz sogenannter „privacy-friendly“-Lösungen, die Altersnachweise ermöglichen sollen, ohne sensible personenbezogene Daten zu speichern oder zu verarbeiten. Die Ausgestaltung dieser Systeme soll in einem technischen Referenzrahmen durch die nationale Regulierungsbehörde Arcom erfolgen.
Doch hier beginnt das rechtliche Dilemma. Der europäische Digital Services Act schreibt für grenzüberschreitende Plattformdienste klare Regeln vor – und verbietet einzelstaatliche Alleingänge bei grundlegenden Anforderungen an Plattformbetreiber. Die französische Gesetzesinitiative muss sich daher auf einem schmalen Grat zwischen nationaler Schutzpflicht und europarechtlicher Kohärenz bewegen. Sollte die Verifikationspflicht mit dem EU-Recht kollidieren, drohen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof oder langwierige Anpassungsverfahren in Brüssel.
Zwischen Schutzversprechen und digitalem Rückzug
Die politischen Beweggründe sind nachvollziehbar. Studien zeigen, dass soziale Netzwerke bei Jugendlichen durchaus mit problematischen Entwicklungen einhergehen können: Suchtverhalten, Schlafstörungen, Cybermobbing oder der ständige Druck zur Selbstdarstellung sind reale Phänomene. Eltern, Pädagogen und Kinderärzte fordern seit Jahren mehr staatliche Verantwortung im digitalen Raum. Die Initiative reagiert auf ein echtes gesellschaftliches Bedürfnis nach Orientierung und Schutz.
Doch ebenso real sind die Einwände der Kritiker. Juristen warnen vor einer Überdehnung des Gesetzgebers, der technisch nicht leisten könne, was er rechtlich beschließe. Digitalexperten befürchten, dass Jugendliche sich durch ein Verbot lediglich in weniger regulierte und potenziell gefährlichere Online-Räume zurückziehen – etwa auf Plattformen außerhalb der EU-Jurisdiktion. Auch das grundsätzliche Spannungsverhältnis zwischen digitaler Selbstbestimmung und staatlicher Regulierung tritt schärfer denn je zutage. Ein Verbot, das gut gemeint ist, könnte paternalistisch wirken – und an der Lebensrealität einer digital sozialisierten Generation vorbeigehen.
Ein Präzedenzfall mit europäischer Dimension
Sollte das Gesetz wie geplant verabschiedet werden, wird es nicht nur den französischen Diskurs prägen, sondern Signalwirkung für ganz Europa entfalten. Der Vorschlag ist Ausdruck eines wachsenden politischen Willens, Big Tech nicht länger mit Appellen zur Verantwortung zu bewegen, sondern mit konkreten Eingriffen. Damit steht Frankreich – wie so oft – an der Spitze einer digitalen Avantgarde, deren regulatorischer Eifer Vorbild wie Warnung zugleich sein könnte.
Ob die Maßnahme in der Praxis greift, hängt indes nicht allein vom Gesetzestext ab. Entscheidend wird sein, ob es gelingt, tragfähige technische Lösungen im Einklang mit europäischen Vorgaben zu etablieren – und ob Jugendliche, Eltern und Plattformen sich tatsächlich in die neue Ordnung fügen. Die Idee eines „digitalen Mindestalters“ ist attraktiv. Doch der Weg dahin führt durch ein rechtliches und gesellschaftliches Minenfeld.
Autor: Andreas M. Brucker
Abonniere einfach den Newsletter unserer Chefredaktion!









