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Ab dem 1. November müssen Fahrzeuge, die in den Bergen unterwegs sind, in einigen Gebirgsregionen mit Winterreifen oder Ketten ausgerüstet sein. Welche Fahrzeuge und Departements sind betroffen? Welche Ausrüstung ist erforderlich?

Um Staus auf den Straßen in den Bergregionen zu begrenzen und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, müssen Fahrzeuge in bestimmten Gegenden während der Winterzeit mit Winterreifen oder Ketten ausgerüstet sein. Die Verpflichtung wird am 1. November in Kraft treten.

Dies ist ein Thema, das in den kommenden Wochen zweifellos für Schlagzeilen sorgen wird, zumal das Gesetz noch nicht sehr bekannt ist. Laut einer Studie des Reifenhandelsverbandes (SPP) hat nur jeder zweite Autofahrer von dieser Regelung gehört, berichtet die Website Caradisiac.

Wo wird die Maßnahme angewendet?
48 Departements in den Gebirgsmassiven (Alpen, Korsika, Zentralmassiv, Jura, Pyrenäen, Vogesen) sind betroffen.

Die offizielle Liste der Gemeinden ist noch nicht vollständig definiert. Jeder Präfekt eines Departements muss eine Liste mit betroffenen Gemeinden erstellen und veröffentlichen.

Wann gilt die Maßnahme?
Die Winterreifenpflicht tritt am 1. November jeden Jahres für die Wintermonate in Kraft. Die Pflicht zur Winterausrüstung gilt bis zum 31. März des Folgejahres.

Welche Ausrüstung ist obligatorisch?
In den von den Präfekten festgelegten Zonen müssen die betroffenen Fahrzeuge entweder mit Schneeketten aus Metall oder Textil an mindestens zwei Antriebsrädern oder mit vier zertifizierten Winterreifen „3PMSF“ ausgestattet sein.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Die Verpflichtung betrifft PKWs, Nutzfahrzeuge und Wohnmobile. Sie gilt jedoch nicht für Fahrzeuge, die mit Spikereifen ausgestattet sind.

Reisebusse und Lkw ohne Anhänger oder Sattelauflieger unterliegen ebenfalls dieser Verpflichtung und haben die Wahl zwischen Ketten und Winterreifen. Lkw mit Anhängern oder Sattelanhängern müssen an mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten haben, auch wenn sie mit Winterreifen ausgestattet sind.

Gilt die Verpflichtung auch für gelegentliche Fahrten?
Ja, diese neue Regelung gilt auch für Gelegenheitsfahrten. Mit anderen Worten: Wenn Sie in einem Gebiet wohnen, das nicht betroffen ist, Sie aber durch eine Gemeinde fahren, die betroffen ist, müssen Sie die Vorschriften einhalten.

Was sind die Sanktionen bei Nichteinhaltung?
Die Nichteinhaltung der Verpflichtungen wird mit einem Bußgeld in Höhe von 135 € und in Einzelfällen sogar mit der Stilllegung des Fahrzeugs geahndet.

Neue Schilder
Ein neues Schild zeigt den Verkehrsteilnehmern an, wenn sie in eine Zone einfahren, in der die Ausrüstungspflicht gilt.


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