Die Verfassungsrichter bestätigten am Donnerstag die Ausweitung des Gesundheitspasses und die obligatorische Impfung des Pflegepersonals gegen Covid-19, bemängelten aber mehrere andere Bestimmungen des Gesetzes. Die Stellungnahme des Verfassungsrates wurde von Befürwortern und Gegnern des Gesundheitspasses mit Spannung erwartet. Am Donnerstag, dem 5. August, bestätigte der Oberste Gerichtshof den Hauptteil des Gesetzes, mit dem die Ausweitung der Anwendung des Gesundheitspasses und die Pflichtimpfung für Pflegekräfte eingeführt werden, beanstandete jedoch die Bestimmungen über die obligatorische Isolierung von Personen, bei denen ein positiver Covid-19 Befund festgestellt wurde, und die vorzeitige Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrags. "Der Gesetzgeber hat das verfassungsrechtliche verankerte Ziel des Gesundheitsschutzes verfolgt", so die Richter in ihrer Erklärung. Wie am Donnerstagnachmittag bekannt wurde, hat der Verfassungsrat den Gesundheitspass, insbesondere für Cafés und ...
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