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Alle Artikel · 27.02.2021 10:36

Buchhandlungen werden als "unentbehrliche Geschäfte" eingestuft und dürfen im Falle eines Lockdowns geöffnet bleiben

Laut einem im Amtsblatt veröffentlichten Dekret sind Buchhandlungen in Frankreich jetzt als unentbehrliche Unternehmen anerkannt. Diese werden im Falle eines nationalen Lockdowns geöffnet bleiben können. Buchhandlungen haben sich in die Liste der so genannten...

Laut einem im Amtsblatt veröffentlichten Dekret sind Buchhandlungen in Frankreich jetzt als unentbehrliche Unternehmen anerkannt. Diese werden im Falle eines nationalen Lockdowns geöffnet bleiben können.

Buchhandlungen haben sich in die Liste der so genannten wesentlichen Geschäfte eingereiht und können ab jetzt im Falle eines Lockdowns geöffnet bleiben, so ein Dekret, das am Freitag im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Die Buchhandlungen werden auch an Samstagen und Sonntagen zwischen 6 und 18 Uhr öffnen können, heißt es in dem Dekret, während sich die Städte Nizza und Dünkirchen darauf vorbereiten, ihre ersten Wochenenden unter Lockdown zu erleben.

Während des Lockdowns im Herbst durften Buchhandlungen die von Kunden reservierten Bücher per "Click and Collect" an der Ladentür verkaufen. Aber sie konnten in den Läden keine Kunden empfangen, da sie nicht als wesentlich eingestuft waren. Ein Zustand, der von Buchhändlern, Schriftstellern und Verlegern einhellig angeprangert wurde.

Dieses Dekret kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Covid-19-Epidemie wieder aufflammt und die Regierung mögliche neue Beschränkungen in zwanzig Departements erwägt, die auch die Großstädte Paris, Lyon und Marseille umfassen.

Kulturministerin Roselyne Bachelot "begrüßte" die Entscheidung der Regierung. "Buchhandlungen sind wichtige Unternehmen. Daran hat es nie einen Zweifel gegeben."

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