Tag & Nacht

Bei der Staatsanwaltschaft Grenoble wurde eine Klage gegen Unbekannt wegen „Entführung“ und „Freiheitsberaubung“ eingereicht.

Der Fall um das Verschwinden von Marie-Ange Billoud im Jahr 1985 in der Gegend von Pontcharra im Departement Isère wird durch eine Klage der Familie jetzt neu aufgerollt. Dies meldete Franceinfo am Montag, dem 23. Mai, unter Berufung auf den Rechtsanwalt Bernard Boulloud, der eine Meldung des Senders RTL bestätigte. Bei der Staatsanwaltschaft in Grenoble wurde eine Klage gegen X mit Nebenklage wegen „Entführung“ und „Freiheitsberaubung“ eingereicht, so der Anwalt.

Anlass war das Geständnis von Yves Chatain Anfang Mai bezüglich des Mordes an Marie-Thérèse Bonfanti, 36 Jahre nach der Tat. Die 19-jährige Marie-Ange Billoud verschwand in der gleichen Gegend: am 9. Mai 1985 in der Nähe von Pontcharra im Département Isère.

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Auch in diesem Fall ist Yves Chatain verdächtig. Vor dreißig Jahren hatte ihn die Mutter von Marie-Ange Billoud bereits beschuldigt. Yves Chatain hatte sie daraufhin damals wegen Verleumdung verklagt. Die Mutter von Marie-Ange Billoud wurde in erster Instanz zu 15 Tagen Gefängnis und in der Berufung zu einer Geldstrafe von 6.000 Francs verurteilt.

Anfang Mai wurde Yves Chatain wegen „Entführung“, „Freiheitsberaubung“ und „Mord“ angeklagt und 36 Jahre nach dem Verschwinden von Marie-Thérèse Bonfanti in Pontcharra im Département Isère in Untersuchungshaft genommen. Er gab gegenüber den Ermittlern zu, die damals 25-jährige Mutter durch Erwürgen getötet zu haben. Die Leiche des Opfers wurde nie gefunden. Maître Boulloud, der auch der Anwalt der Familie Bonfanti ist, hofft nun auf neue Ermittlungen auch im Fall Marie-Ange Billoud.


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