Tag & Nacht

Am Freitag, 4. Dezember, wurde in Vesoul, Haute-Saône, eine 73-jährige Frau mit Alzheimer-Krankheit wegen einer fehlerhaften Ausgangsbescheinigung verurteilt. Sie war im vergangenen April wegen einer falsch datierten Bescheinigung mit einer Geldstrafe belegt worden.

Am Freitag, dem 4. Dezember, wurde eine 73-jährige Frau, die an Alzheimer erkrankt ist, vom Polizeigericht von Vesoul in der Haute-Saône verurteilt, berichtet France Bleu. Am 28. April, während des ersten Lockdowns, war die alte Dame in einem Geschäft in Luxeuil, 800 Meter von ihrer Wohnung entfernt, einkaufen gegangen. Sie war daraufhin von der städtischen Polizei überprüft worden und hatte eine Ausgangsbescheinigung mit einem falschen Datum vorgelegt. Die Polizei hatte ihr daraufhin eine Geldstrafe auferlegt.

Ihre Tochter wandte sich dann fassungslos an das Rathaus von Luxeuil und erklärte, dass ihre Mutter seit fünf Jahren krank sei. Der Bürgermeister der Stadt forderte die städtische Polizei sogar auf, die Geldstrafe für die alte Dame zurück zu nehmen. Letztere zahlte am Ende jedoch 166 Euro, den Preis für die erhöhte Strafe bei verspäteter Zahlung.

Bei der Anhörung am Freitag, dem 4. Dezember, kam es zu unglaublicherweise zu keinem Freispruch, und die Siebzigjährige wurde verurteilt. Selbst der Staatsanwalt hatte ein Gnadengesuch an das Gericht gerichtet.


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