Tag & Nacht

Die Stadtverwaltung von La Grande-Motte (Hérault) hat beschlossen, einen Erlass der Präfektur umzusetzen, der Spaziergänge mit freiem Oberkörper auf den Straßen verbietet. Die Höhe der Strafe beträgt pauschal 150 Euro.

In La Grande-Motte (Hérault) wird korrekte Kleidung verlangt. Überall hängen Plakate, die daran erinnern, dass es außerhalb des Strandes oder der Strandpromenade verboten ist, sich mit nacktem Oberkörper oder nur in Badekleidung zu bewegen. Bei Nichteinhaltung der Regel droht den Urlaubern ein Bußgeld von 150 Euro. „Das ist teuer für einen Tag am Strand“, sagt eine Touristin gegenüber dem Sender France 2.

Von den Ladenbesitzern gefordert
Die Maßnahme wurde von den Geschäftsleuten im Stadtzentrum gefordert, die vom Verhalten einiger Urlauber genervt waren. „Es gibt Regeln, die man einhalten muss. Man muss sich benehmen, wir sind hier nicht im FKK-Camp (…) das ist schon eine Frage der Hygiene“, erklärte Vincent Cacheux, ein Restaurantbesitzer. Um die Touristen dazu zu bewegen, sich korrekt anzuziehen, wird das schon 2008 eingeführte Verbot nun durchgesetzt. Bisher wurden allerdings nur etwa zehn Bußgeldbescheide ausgestellt.


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