Tag & Nacht

Nach mehreren Verschiebungen läuft am heutigen Donnerstag, dem 10. August, um Mitternacht die allerletzte Frist für Immobilienbesitzer ab, um ihr Eigentum bei der Steuer ordnungsgemäß zu deklarieren.

Diesmal wird es keinen Aufschub mehr geben. Am Donnerstagabend um Mitternacht läuft die Frist für alle Hausbesitzer, ihre Immobilien bei der Steuerbehörde anzumelden, ab. Ursprünglich war dieser Termin für den 30. Juni vorgesehen, wurde aber im Laufe des Sommers zweimal verschoben.

Jeder Eigentümer einer Immobilie, egal ob Haupt- oder Zweitwohnsitz, muss diese bei der Steuerbehörde anmelden. Wer die Immobilie nicht selbst bewohnt, muss die unter Angabe der Identität der Bewohner und des Zeitraums, in dem diese dort wohnen, melden. Die Pflicht zur Anmeldung betrifft sowohl natürliche als auch juristische Personen. Nur Mieter sind davon nicht betroffen.

Um das Verfahren zu vereinfachen, haben die Finanzämter die ihnen bekannten Belegungsdaten online bereits vorausgefüllt. Wenn sich die Situation nicht geändert hat, kann man die vorausgefüllte Erklärung einfach bestätigen. Sollten sich die Daten geändert haben, müssen die Informationen aktualisiert werden.

Die Immobilienerklärung muss nicht jedes Jahr abgeben werden, wie es etwa bei der Einkommensteuer der Fall ist. Man muss aber in Zukunft jede Änderungen entsprechend anpassen.

Die Angaben können auf impots.gouv.fr in dem jeweiligen persönlichen Bereich unter dem Link: „bien immobilier“ gemacht werden. Deutlich schwieriger ist es, seine Erklärung persönlich oder per Telefon abzugeben.

Bei Nichtabgabe droht ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro. Für das Jahr 2023 verspricht die Steuerbehörde jedoch noch eine gewisse Kulanz.


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