Tag & Nacht


Wer im Sommer schon einmal in einem großen Ferienhotel Urlaub gemacht hat, kennt das Schauspiel. Noch vor Sonnenaufgang schleichen erste Gestalten Richtung Pool, bewaffnet mit Badetüchern, Sonnenhüten und jener Entschlossenheit, die sonst nur Schnäppchenjäger am Black Friday zeigen. Wenige Minuten später gelten die besten Liegen als „reserviert“ – oft für Stunden, ohne dass sich jemand blicken lässt.

Für einen deutschen Familienvater endete dieser alltägliche Ferienwahnsinn nun vor Gericht. Und tatsächlich mit einem Sieg.

Der Mann hatte im August 2024 mit seiner Familie Urlaub auf der griechischen Insel Kos gemacht. Zehn Tage Sonne, Pool und Erholung – zumindest laut Prospekt. Die Realität sah deutlich unerquicklicher aus. Jeden Morgen stand der Vater bereits um sechs Uhr auf, um vier Liegen für seine Familie zu ergattern. Vergeblich.

Andere Gäste hatten längst Handtücher platziert und damit ihr Revier markiert. Die Liegen blieben anschließend oft stundenlang leer. Seine Kinder mussten sich teilweise auf den Boden legen. Für den Vater offenbar mehr als nur eine kleine Urlaubsirritation. Der Poolbereich galt für ihn als zentraler Bestandteil der Reise.



Man kennt diese Szenen aus zahllosen Urlaubsvideos im Netz. Menschen rennen beim Öffnen der Poolanlage wie Sprinter aus dem Startblock zu den begehrten Plätzen. Manche Hotels verteilen inzwischen Nummern, andere entfernen Handtücher nach kurzer Zeit. Wieder andere schauen schlicht weg.

Genau das warf der Kläger seinem Reiseveranstalter vor.

Trotz Beschwerden an der Rezeption und Hinweisen des Hotels auf ein eigentlich geltendes Reservierungsverbot änderte sich nichts. Der Familienvater zog nach seiner Rückkehr vor Gericht. Sein Argument: Der Veranstalter habe seine Verpflichtungen nicht erfüllt und die Zustände im Hotel geduldet.

Das Amtsgericht Hannover gab ihm nun teilweise recht.

Die Richter stuften den Urlaub als „mangelhaft“ ein. Besonders entscheidend: Das Hotel gehörte laut Gericht zu einer gehobenen Kategorie. Gäste dürften dort erwarten, die angebotenen Einrichtungen auch tatsächlich nutzen zu können – ohne tägliche Liegen-Schlacht im Morgengrauen.

Der Reiseveranstalter muss deshalb knapp 1.000 Euro der insgesamt rund 7.200 Euro teuren Reise erstatten. Ursprünglich hatte das Unternehmen lediglich 350 Euro Entschädigung angeboten.

Die Entscheidung sorgt inzwischen weit über Deutschland hinaus für Aufmerksamkeit. Denn der sogenannte „Liegenkrieg“ zählt seit Jahren zu den großen Reizthemen des Massentourismus. In sozialen Netzwerken sammeln Videos aus Spanien, Griechenland oder der Türkei millionenfach Klicks. Erwachsene Menschen sprinten im Badeoutfit um Poolanlagen, als hinge olympisches Edelmetall davon ab. Irgendwie absurd – und zugleich erstaunlich bitter.

Einige Urlaubsorte reagieren inzwischen drastischer. Im spanischen Küstenort Calpe drohten Behörden Urlaubern bereits mit Bußgeldern, falls sie frühmorgens Strandplätze blockieren. Hotels wiederum experimentieren mit digitalen Reservierungssystemen oder zeitlichen Begrenzungen.

Die Frage dahinter reicht allerdings tiefer als ein paar besetzte Sonnenliegen. Sie erzählt viel über modernen Pauschaltourismus, über knappe Ressourcen im überfüllten Ferienbetrieb – und über das erstaunliche Talent des Menschen, selbst im Urlaub Konkurrenzsituationen zu schaffen.

Eigentlich paradox.

Man fährt ans Meer, um sich zu entspannen – und landet im Kleinkrieg um Plastikliegen am Pool.

Von C. Hatty

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