Tag & Nacht

Die Videokameras des Zentralkommissariats in Toulouse zeigen, wie ein Polizist einem Mann in Handschellen einen Faustschlag versetzt. Ein Verfahren wurde eingeleitet. Das Opfer wurde von den Taten, denen es verdächtigt worden war, inzwischen entlastet.

0.40 Uhr Sonntag, 25. Juni 2023. Zentralkommissariat in Toulouse. Ein Mann sitzt mit Handschellen an eine Bank gefesselt und wartet auf die verlesung seiner Rechte. Er trägt eine Umhängetasche über der Schulter.

Ein Polizeibeamter geht an ihm vorbei und schlägt ihm mit der Faust ins Gesicht. Der Mann sinkt zu Boden. Die auf die Bank gerichtete Kamera des Videoprotektors hat alles gefilmt.

„Wir sehen hier Bilder von Polizeigewalt“, sagen Emmanuelle Franck und Alexandre Martin, die Anwälte des Mannes in Handschellen, bei der Anhörung im Schnellverfahren am Dienstag. Der Mann muss sich wegen Besitzes von Betäubungsmitteln vor Gericht verantworten.

Ursprünglich wurde er wegen häuslicher Gewalt angeklagt, was jedoch eingestellt wurde. Später musste er sich wegen Morddrohungen gegen einen Polizisten verantworten. Diese Anklage wurde ebenfalls fallen gelassen, als die Bilder der Kameras gesichtet wurden.

Dann kam das Kokain. „Um 0.40 Uhr hatte er noch seine Umhängetasche, der Polizist riss sie ihm weg“, beschreibt Anwalt Franck die Vorfälle. „Danach weiß man bis 1.25 Uhr nicht, was damit passiert. Da unterschreibt derselbe Polizist, ein Protokoll über den Fund von Betäubungsmitteln…“.

Auch die Verlesung der Rechte in Polizeigewahrsam ist nichtig. „Sie soll um 0.40 Uhr stattgefunden haben, aber das ist nicht möglich, denn bei der Auswertung des Videos bekommt er um 0.40 Uhr einen Faustschlag ins Gesicht“, so die Anwältin. „Wir fordern Sie auf, das gesamte Verfahren aufzuheben“.

Nach eingehender Beratung sprach das Gericht den Angeklagten, in dessen Strafregister bereits zahlreiche Verurteilungen verzeichnet waren, dann von allen Vorwürfen frei. Er wurde auf freien Fuß gesetzt. Seine Anwälte bestehen nun darauf, dass er einen Gerichtsmediziner aufsuchen darf, um die Folgen des Faustschlags beurteilen zu lassen.


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